Einen veritablen Skandal hatte die Zwangsräumung auf einem Bauernhof am Ortsrand von Mengen im Februar 2020 ausgelöst, als das Veterinäramt viele Tiere aufgrund der katastrophalen Bedingungen anderweitig unterbringen musste. Tierschützer waren auf die schlimmen Zustände aufmerksam geworden und hatten Polizei und Behörden alamiert. Nachdem in der Tierhaltung schwere Missstände bekannt geworden waren, hatte das Veterinäramt damals 52 Hängebauchschweine, 14 Schafe, zwei Ziegen, zwei Emus, sieben Hühner, drei Gänse, acht Kaninchen und drei Pferde vom Hof gebracht. Zeitweise lebten zusätzlich bis zu 70 Katzen auf dem Hof.

Tierhalteverbot und Tierbetreuungsverbot nach komplexen Ermittlungen

Auf dem Hof lebten mehrere Personen, die sich allesamt um unterschiedliche Tiere kümmerten. Die Besitzverhältnisse waren sehr komplex, weshalb das Veterinäramt nach aufwendigen Ermittlungen und rechtlichen Prüfungen Tierhalteverbote und Tierbetreuungsverbote gegen neun Personen angeordnet hatte. Dabei musste möglichst genau geklärt werden, wer welches Tier hält und betreut. Die Katzen gehörten am Ende doch der Bewohnerin und Mieterin des Hofs, gegen die ein allgemeines Tierhalteverbot ausgesprochen wurde, das das Halten und Betreuen von Tieren jeder Art untersagt. Die Betroffenen hatten sich gegen die Anordnungen gewehrt, wobei der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Beschwerden aller Antragssteller vollumfänglich zurückwies.

Familie zog um und schaffte sich wieder Haustiere an

Im August des vergangenen Jahres wurden wieder zahlreiche Katzen auf dem Hof gesichtet, einige tauchten im Internet zum Verkauf auf. Weil sich das Verfahren zog, konnte das Veterinäramt die Tiere erst im September beschlagnehmen. Letztlich musste die Frau, die Dutzende Katzen und andere Tiere gehalten hatte, den Hof verlassen und mietete sich in einem Haus in einer anderen Kreisgemeinde ein. Dort ignorierte sie das Tierhalteverbot und bald tummelten sich wieder zahlreiche Katze auf dem neuen Anwesen.

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Behörde beschlagnahmt wieder 16 Katzen

Tierschützer machten das Landrats Sigmaringen wieder auf den Verstoß aufmerksam, wobei auch die neue Anschrift regelmäßig durch das Veterinäramt kontrolliert worden ist. Das Veterinäramt startete daraufhin erneut eine Beschlagnahmeaktion, wie Tobias Kolbeck, Pressesprecher des Landratsamtes auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigte. „In der neuen Wohnung wurden neben einem Hund, für den nach derzeitiger Rechtslage kein Tierhalteverbot besteht, etwa 20 Katzen angetroffen“, schildert Kolbeck die Situation vor Ort. Nach Angaben des Pressesprechers konnten 16 Katzen gefangen werden, wovon neun Tiere unter zwölf Wochen alt waren.

Abtransport der beschlagnahmten Katzen im Herbst des vergangenen Jahres.
Abtransport der beschlagnahmten Katzen im Herbst des vergangenen Jahres. | Bild: privat

Massiver Befall mit Parasiten

„Bis auf einen massiven Befall mit Endo- und Ektoparasiten waren die Katzen größtenteils in gutem Zustand“, ergänzt Kolbeck, dass vier Tiere Augenerkrankungen aufwiesen und bei zwei Katzen wurden zusätzlich Schnupfen beziehungsweise eine leichte Austrocknung festgestellt. Die Katzen wurden beschlagnahmt und in das Tierheim Sigmaringen gebracht. Sie sollen nach den entsprechenden Tierarztbehandlungen weitervermittelt werden. Drei oder vier Katzen hatten sich bei der Aktion im Außenbereich verstreut und konnten daher zunächst nicht eingefangen werden. „Auch weiterhin werden wir die Einhaltung des Tierhalteverbotes überwachen und bei der nächsten Kontrolle versuchen, die Katzen im Außenbereich einzufangen, sollten sie immer noch anzutreffen sein“, macht Kolbeck deutlich.

Tierschützer und ehemaliger Veterinäramtsleiter zeigen sich gegenseitig an

Auch die frühere Hofstelle wurde nach seinen Angaben erneut von Mitarbeitern des Veterinäramts aufgesucht. Dort habe man aber keine Verstöße gegen die Tierhalteverfügungen oder das Tierschutzrecht festgestellt. Die bereits bekannten Tiere wie Pferde, Hunde und Geflügel werden von einer Person gehalten, gegen die kein Tierhalteverbot vorliegt. Daneben gibt es noch weitere Anzeigen, deren Ergebnis offen ist. Der Tierschützer Horst Fallenbeck hatte nach Informationen des SÜDKURIER den früheren Leiter des Veterinäramtes in Sigmaringen wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt. Dieser zeigte im Gegenzug den Tierschützer wegen Verleumdung an. Beide Verfahren sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

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