Julia Lutz

Tierwohl ist eine Bezeichnung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren. Es umfasst die Aspekte körperliche Gesundheit und das emotionale Wohlbefinden der Tiere. Das Veterinäramt ist dazu da, das Tierwohl zu überprüfen und Tiere zu schützen. Allerdings ist die Behörde dabei an Gesetze und Verordnungen gebunden. Das führt im Fall des Aussiedlerhofs in Mengen dazu, dass bis zu 70 Katzen vorerst auf dem Hof leben. Nämlich genau so lange bis über den Eilrechtsschutz entschieden ist, den die Tierbesitzerin gegen ihr Halteverbot eingelegt hat.

Warum kann jemand Tiere halten, der ein Tierhalteverbot hat?

Auf die Frage, warum die Frau überhaupt wieder Katzen hat, erklärt Tobias Kolbeck, Pressesprecher des Landkreises, dass die Besitzverhältnisse das Hauptproblem seien. „Im Februar wurden die Katzen aber zu einer anderen Tierhalterin gehörend angesehen wie die unter höchst tierschutzwidrigen Zuständen gehaltenen und dann weggenommenen Schweine, Schafe, Ziegen, Emus“, erklärt Kolbeck. Das Veterinäramt habe sich zuerst um die Tiere gekümmert, bei denen „die Mängel so schwerwiegend waren, dass ein Zuwarten unter Tierwohlgesichtspunkten unter keinen Umständen mehr möglich war“.

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Katzen haben viel Nachwuchs

Erst danach habe man geklärt, wem welche Tiere gehören. Insgesamt neun Personen wurde in der Folge der Beschlagnahmung ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Dieses Verbot gilt auch für die Katzen, die immer noch auf dem Hof leben und sich in der Zwischenzeit durch die Geburt zahlreicher Katzenbabys vermehrt haben. Nach Informationen des SÜDKURIER sollen es rund 30 bis 40 Katzen gewesen sein, die damals auf dem Hof verblieben. Jetzt ist von bis zu 70 Katzen die Rede. Die Pferde (wir berichteten bereits) gehören einer Person, die kein Tierhalteverbot erhalten hat. Die Pferde stehen unter Beobachtung des Veterinäramtes.

Die Katzen, die im Februar auf dem Hof angetroffen wurden, blieben auf dem Hof, weil es den anderen Tieren noch schlechter ging.
Die Katzen, die im Februar auf dem Hof angetroffen wurden, blieben auf dem Hof, weil es den anderen Tieren noch schlechter ging. | Bild: Horst Fallenbeck

Katzenbesitzerin weigert sich, die restlichen Tiere abzugeben

Viele Bürger kommen an dem Aussiedlerhof mit ihren Fahrrädern vorbei und wundern sich darüber, dass so viele Katzen auf dem Hof leben. Bei einer Frau, die eigentlich doch gar keine Tiere mehr halten dürfte. „Würden wir das Tierhalteverbot durchsetzen, müsste die Halterin die Tiere abgeben“, erklärt Kolbeck. Bislang weigere sich die Haltern, die Tiere abzugeben.

Eilrechtsschutz verhindert Wegnahme der Tiere

Gegen die sofortige Vollziehung, also die Wegnahme der Tiere, hat die Halterin wie berichtet Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt. Mit Eilrechtsschutz bezeichnet man eine Möglichkeit, mit der die Halterin der Katzen unter bestimmten Voraussetzungen vor der Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, schnell eine vorläufige Regelung herbeiführen kann. Die Halterin will erreichen, dass sie ihre Katzen behalten darf. Sie weigert sich nach Auskunft von Pressesprecher Tobias Kolbeck bislang, die Tiere herauszugeben. Wenn sie Eilrechtsschutz erhält, dürfte sie die Tiere so lange behalten, bis das Hauptverfahren entschieden ist.

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Erst das Hauptverfahren klärt final, ob Tierhalteverbot rechtmäßig war

Im Hauptverfahren wird geklärt, ob das Tierhalteverbot durch das Veterinärst in Sigmaringen rechtmäßig erteilt wurde und angemessen war. Sollte die Behörde dieses Verfahren verlieren, will sie die Katzen trotzdem weiter beobachten, erläutert Kolbeck. Würden dann wieder neue Missstände auftreten, könnte die Behörde erneut ein Tierhalteverbot aussprechen. „Die Halterin hat keinen ‚Freifahrtschein‘ so lange, bis die Widersprüche entschieden sind. Wir werden weiter kontrollieren“, kündigt Pressesprecher Kolbeck an.

Behörde wartet auf Entscheidung

Das Ziel der Behörde sei es immer, Leid, Schmerzen und Schäden bei Tieren zu vermeiden. Sollten der Verwaltungsgerichtshof und der Petitionsausschuss den Eilantrag der Klägerin auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung ablehnen, gilt das Tierhalteverbot. Die Behörde kann dann die Tiere sofort wegnehmen. Nach Angaben der Behörde ist die Hofmieterin nicht bereit, die Tiere derzeit abzugeben.

Auf dem Hof streunen inzwischen wieder bis zu 70 Katzen umher. Sie haben sich vermehrt, weil die Katzen nicht kastriert sind.
Auf dem Hof streunen inzwischen wieder bis zu 70 Katzen umher. Sie haben sich vermehrt, weil die Katzen nicht kastriert sind. | Bild: Horst Fallenbeck

Katzen werden im Internet zum Verkauf angeboten

Inzwischen hat die Katzenbesitzerin für sich ein neues Geschäftsmodell entwickelt und bietet ihre Katzen auf einem Kleinanzeigenportal für 100 bis 150 Euro pro Katze an. Hinweise darauf, ob die Tiere geimpft und entwurmt sind, gibt es in den Verkaufsanzeigen nicht. Mit dem SÜDKURIER will die Frau nicht sprechen. In den sozialen Netzwerken äußert sich die Mieterin des Hofes zu den Anschuldigungen öffentlich. Die Tiere in Mengen seien „zu keiner Zeit nicht in Ordnung“ gewesen. Sie räumt zwar ein, dass sie in früheren Jahren ein verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot im Landkreis Biberach erhalten hat, dies sei aber durch das Landratsamt Biberach aufgehoben. Die Hofmieterin bezeichnet die Anschuldigungen als Kampagne der Tierschützer und ihres Sohnes gegen sich.