An der Donau sitzen und einen Joint rauchen – seit dem ersten April ist das für Erwachsene erlaubt. Aber eben nicht überall. Im neuen Cannabisgesetz ist festgehalten, wo der Konsum nicht erlaubt ist.
Verboten ist das Konsumieren von Cannabis unter anderem in Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportstätten und Kinder- und Jugendeinrichtungen. Wo sich diese Verbotszonen befinden, zeigt unsere Karte:
Die Karte basiert auf Daten von Openstreetmap. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Sportstätten und andere Einrichtungen, die Openstreetmap nicht aufführt, tauchen in unserer Karte nicht auf. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Über die Berechnung
Um alle Gebäude der genannten Einrichtungen haben wir jeweils einen Umkreis von 105 Metern berechnet. Nach einer Definition auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit ist „Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.“ Um Ungenauigkeiten zu vermeiden, haben wir einen Umkreis von fünf Metern mehr gewählt. Sich überschneidende Kreise wurden zu einer Fläche aufgelöst.
Inspiriert wurde diese Analyse von einem Projekt der Berliner Morgenpost.
Tagsüber ist der Konsum in Fußgängerzonen nicht erlaubt
In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr kein Cannabis konsumiert werden. Das betrifft beispielsweise die Marktstätte in Konstanz, die in keiner der oben genannten Verbotszonen liegt. Im Cannabisgesetz steht auch, dass der „Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren“ nicht erlaubt ist. Was genau unmittelbare Nähe bedeutet, kann auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beantworten. „Nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat obliegt die Auslegung des Gesetzes den Gerichten. Wir können Ihnen allgemeine Hinweise gegeben, die hier zu berücksichtigen sind, können aber keine Rechtsauslegung im Einzelfall vornehmen“, erklärt eine Sprecherin des BMG.
Im Privaten darf gekifft werden
Die Regeln gelten für den öffentlichen Konsum von Cannabis. Auf die Frage, ob auf einem privaten Balkon in Sichtweite eines Kindergartens Cannabis konsumiert werden darf, antwortet die Sprecherin des BMG: „Der Konsum in privaten Räumen ist erlaubt.“
doc/doc7uy8ldf2jr98d10r8lmZusätzlich gilt das Hausrecht. Das heißt, die Besitzer oder Mieter von Grundstücken können entscheiden, ob dort Cannabis konsumiert werden darf. Das betrifft unter anderem Restaurants mit Außenbereich oder Biergärten, die entscheiden, ob in ihren Raucherbereichen auch Joints geraucht werden dürfen.
Rauchverbot im Wald
Laut dem Landeswaldgesetz darf zwischen Anfang März und Ende Oktober im Wald nicht geraucht werden. Man darf dort also auch keine Joints anzünden. Auch wer in der Nähe des Waldes kiffen will, muss vorsichtig sein, denn „brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden“, steht in dem Gesetz.