In einer Pressemitteilung informiert die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch, dass die Klage des Ex-Vorstandsmitglieds Carsten Knaus gegen seine fristlose Kündigung vom Landgericht Hechingen abgewiesen wurde. Mit diesem Urteil sieht die heimische Bank die Rechtsauffassung des Verwaltungsrates bestätigt, wobei das das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Verwaltungsrat betont in der gestern veröffentlichten Pressemitteilung, dass er sich im Oktober 2024 zum Handeln gezwungen sah und man sich mit sofortiger Wirkung von ihrem Vorstandsmitglied Carsten Knaus trennt. „Die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch hat sich dagegen entschieden, Einzelheiten und Hintergründe dieses Schrittes öffentlich zu machen. Das gebietet weiterhin die Vertraulichkeit mit Blick auf das Dienstverhältnis“, lautet der Schusssatz der Erklärung.

Urteilsverkündigung wurde vorverlegt

Im Juli hatte das Landgericht noch informiert, dass die Urteilsverkündigung im Arbeitsprozess zwischen der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch und Ex-Vorstandsmitglied Carsten Knaus auf den 19. August verschoben wird. Warum jetzt fünf Tage vorher ein Urteil vorliegt, geht aus der Pressemitteilung der Sparkasse nicht hervor. Für die damalige Verschiebung hatte das Gericht explizit keinen Grund genannt, allerdings hatte die Sparkasse eine Fristverlängerung zur weiteren Stellungnahme und Vorlage von Unterlagen bis 24. Juni beantragt.

Sparkasse hatte Vergleichsvorschlag abgelehnt

In einer Pressemitteilung listete das Landgericht die Historie des Verfahrens auf, die am 1. Oktober 2024 mit der außerordentlichen fristlosen Kündigung von Knaus durch die Sparkasse begann, die demnach ohne Angabe von Gründen erfolgte. Am 21. Oktober reichte der geschasste Banker eine Kündigungsschutzklage beim Landgericht Hechingen ein. Dann beantragte der Anwalt der Sparkasse eine Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung bis 23. Dezember. Darin war nach Gerichtsangaben erstmals Grund für die Kündigung enthalten. Der erste Verhandlungstermin, der auf den 11. Februar 2025 terminiert war, wurde dann abgesagt. Dann beantragte die Sparkasse erneut eine eine Verlängerung der Frist zur weiteren Stellungnahme bis 17. März. Am 1. April trafen sich die Parteien dann erstmals vor Gericht, das einen Vergleichsvorschlag unterbreitete, den die Sparkasse am 29. April ablehnte.