Weder die Staatsanwaltschaft noch die Nebenklägerin haben nach Ablauf der Frist Revision gegen das Urteil vom 26. August gegen einen 42-jährigen Fahrlehrer aus dem Landkreis Sigmaringen eingelegt. Das teilt das Landgericht Hechingen mit. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hatte den Beschuldigten wegen sexuellen Übergriffs, sexueller Belästigung und exhibitionistischer Handlung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Freispruch von Vergewaltigungen
In demselben Verfahren wurde der Angeklagte von den Vorwürfen weiterer sechs angeklagter Vergewaltigungen freigesprochen. Inhaltlich war dem Fahrlehrer hierbei vorgeworfen worden, eine seiner minderjährigen Fahrschülerinnen über einen längeren Zeitraum während der Fahrstunden an abgelegenen Orten vergewaltigt zu haben.
Zweifel an Glaubwürdigkeit
Die Kammer konnte diesbezüglich jedoch nicht ausschließen, dass die Sexualkontakte zwischen dem Fahrlehrer und der Fahrschülerin einvernehmlich waren. Schon vom ersten Prozesstag an blieb der 42-Jährige bei seiner Aussage, mit der Hauptbelastungszeugin eine Affäre gehabt zu haben. Auch sein Verteidiger Georg Menz zweifelte an der Glaubwürdigkeit der 17-Jährigen, die psychische Probleme haben soll.
Es geht um 12.000 Euro
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Hechingen sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Kammer zur Haftentschädigung eingelegt, sodass sich das Oberlandesgericht Stuttgart noch mit der Sache befassen wird. Für seinen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt in Hechingen erhält der Fahrlehrer für jeden in Untersuchungshaft verbrachten Tag voraussichtlich eine Entschädigung in Höhe von 75 Euro – also in Summe 12.000 Euro.
Inhaber gibt ihm zweite Chance
Ob der Fahrlehrer seine Fahrlehrerlizenz behalten darf, steht noch nicht fest. Die Entscheidung über einen möglichen Entzug der Fahrlehrerlizenz trifft die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Sigmaringen. Der Inhaber einer Sigmaringer Fahrschule, bei dem der 42-Jährige zuletzt angestellt war und dessen Trauzeuge er ist, hatte bereits als Zeuge vor Gericht angekündigt, dem Fahrlehrer eine zweite Chance zu geben.