Leibertingen – Mit 10.000 Euro fördert Leibertingen jedes Jahr die örtlichen Vereine. Förderfähig sind laut Vereinsförderrichtlinie Aufwendungen für den Unterhalt einer eigenen Sportstätte. Als Aufwendungen zählen insbesondere die laufenden Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten wie Rasenpflege, Dünger oder Verbrauchsmaterial. Die Vereine können laut Richtlinie auch Kosten für Investitionen geltend machen. Diese Möglichkeit hat der Sportverein Kreenheinstetten-Leibertingen (SVKL) genutzt und zusätzlich zu den Unterhaltskosten eine größere Summe geltend gemacht. Der Gemeinderat war sich nach kurzer Debatte einig, dem Antrag stattzugeben.

Rund 37.500 Euro zusätzlich zu den laufende Unterhaltskosten von etwas über 6000 Euro hat der SVKL an Gesamtaufwendungen angegeben. Aus dem Verteilungsschlüssel der Förderrichtlinie ergibt sich daraus eine Zuwendung von knapp 6400 Euro. Wären die Einmalkosten für Platzsanierung, Bewässerungswagen und die Anschaffung eines Mähroboters nicht anerkannt worden, hätte der Verein nur knapp 2000 Euro erhalten, war den Berechnungen von Hauptamtsleiter Siegfried Müller zu entnehmen.

Für die anderen Sportvereine bedeutet die Entscheidung des Gemeinderats, dass sie deutlich weniger Förderung erhalten. Sie müssen mit etwas weniger als der Hälfte von dem auskommen, was sie ohne die Berücksichtigung der Investitionen des SVKL erhalten hätten. Der Tennisclub Kreenheinstetten etwa bekommt anstatt etwas über 2500 Euro nur rund 1100 Euro. „Das verzerrt natürlich das Bild sehr stark“, kommentierte Müller.

Bürgermeister Stephan Frickinger betonte, dass der Antrag des SVLK der Förderrichtlinie entspreche. So lautet dann auch der Tenor im Gemeinderat: Man werde zustimmen, weil der SVLK die Kriterien der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien erfülle. Gemeinderat Tobias Stekeler war in Sorge, dass sich die Vereine in Zukunft einen Wettbewerb bei der Höhe der eingereichten Kosten liefern könnten.