Im Mai hat Bürgermeister Stephan Frickinger das Prädikat Erholungsort aus den Händen von Regierungspräsident Klaus Tappeser für die beiden Ortschaften Leibertingen und Thalheim entgegengenommen. Nun darf die Gemeinde in beiden Orten für Übernachtungsgäste eine Kurtaxe erheben. Noch ist unklar, ob sich dies für die Gemeinde grundsätzlich lohnt. Bürgermeister Frickinger holte sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung ein Stimmungsbild ein, wie die Räte zur Einführung der Kurtaxe stehen. Diese wünschten sich vom Bürgermeister valide Übernachtungszahlen sowie eine Aufstellung der Kosten für die Erhebung der Steuer.
50 Cent je Übernachtung im Gespräch
Vieles gibt es offenbar noch zu klären, bis in den Teilorten Leibertingen und Thalheim eine Kurtaxe eingeführt werden kann. Der Bürgermeister präsentierte unterschiedliche Modelle: In Beuron etwa müssen Gäste für eine Übernachtung 50 Cent Übernachtungssteuer abführen – in Bad Saulgau sind es 3,10 Euro. Dafür erhalten die Urlauber dort eine Gästekarte, die es ihnen ermöglicht, den Personennahverkehr in der Region Bodensee-Oberschwaben zu nutzen. Für die Gästekarte bezahlt die Gemeinde Bad Saulgau pro Nacht 1,10 Euro an den Tourismusverbund, der die Gästekarte herausgibt.
Debatte, wer die Kurtaxe überhaupt zahlen müsste
Sollte eine Kurtaxe in beiden Leibertinger Teilorten eingeführt werden, müssen die Gemeinderäte auch darüber entscheiden, wer die Kurtaxe in Zukunft zahlen muss. So sind in vielen Gemeinden und Ortschaften, die diese Steuer erheben, Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren davon befreit.

Für Leibertingen würde die Einschränkung bedeuten, dass ein großer Teil ihrer Gäste nicht von der Taxe betroffen wäre. Denn in der Jugendherberge Burg Wildenstein, dem größten Übernachtungsbetrieb der Gemeinde, übernachten viele Kinder und Jugendliche. Letztlich fiel die Einschätzung des Bürgermeisters zu den erwarteten Einnahmen aus der Kurtaxe eher negativ aus. „Je tiefer ich mich damit beschäftige, desto mehr bin ich der Überzeugung, wir werden wirtschaftlich hier nicht sehr viel rausziehen“, sagte er.
Zahl der Übernachtungsgäste muss ermittelt werden
In der Diskussion tendierte hingegen die Mehrheit der Gemeinderäte dazu, genauer zu untersuchen, ob die Einführung einer Übernachtungssteuer für die Gemeinde finanziell von Vorteil wäre. Dabei wünschten sich die Räte möglichst genaue Übernachtungszahlen und eine Aufstellung der Kosten für die Erhebung der Kurtaxe.

„Wir müssen wissen, was die Aufwendungen sind, um die Kurtaxe zu erheben“, stellte Gemeinderat Klaus Buck fest. „Ich glaube, wir können die ganze Diskussion deutlich abkürzen, wenn wir sagen können, ob es unterm Strich wirtschaftlich ist oder nicht“, sagte Gemeinderätin Silke Liehner.
Verpflichtung für örtliche Beherbergungsbetriebe
Vom Bürgermeister kam daraufhin der Vorschlag, eine Satzung für die Kurtaxe auszuarbeiten, die zunächst nicht dem Zweck dient, die Kurtaxe zu erheben, sondern die örtlichen Übernachtungsunternehmen zur Meldung der genauen Übernachtungszahlen verpflichtet. Dazu wolle er sich juristisch beraten lassen, erklärte Frickinger. Er stellte in der Diskussion noch einmal dar, dass die Gemeinde sich aus seiner Sicht weniger wegen der Kurtaxe um das Prädikat Erholungsort beworben habe, als viel mehr wegen der möglichen Fördermittel für touristische Einrichtungen. Auch überschlug Frickinger grob die möglichen Einnahmen für die Gemeinde aus der Kurtaxe. Von den 40.000 Übernachtungen im Jahr in der Gemeinde wären vielleicht die Hälfte kurtaxepflichtig. Das würde bei 50 Cent Kurtaxe Einnahmen von rund 10.000 Euro im Jahr bedeuten.
Gemeinderat will keine drei Jahre warten
Einen Beschluss gab es zum Thema Übernachtungssteuer in dieser Gemeinderatssitzung nicht, der Bürgermeister nahm allerdings den Arbeitsauftrag mit, die Erhebung der Daten samt einer entsprechenden Satzung vorzubereiten und zudem die Kosten für die Erhebung der Kurtaxe zu kalkulieren. Die Gemeinderäte müssen sich noch überlegen, wie lange die Daten erhoben werden sollen, damit valide Übernachtungszahlen vorliegen. Der von Bürgermeister Frickinger genannte Zeitraum von drei Jahren war einigen Gemeinderäten zu lang.