Leibertingen – In Bezug auf die Einführung der umstrittenen Umsatzsteuerpflicht für Kommunen verkündete Leibertingens Kämmerer Daniel Bahr dem Gemeinderat eine positive Nachricht: Die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit von der Stadt Meßkirch für die Gemeinde Leibertingen erbrachten Leistungen im Bereich Abwasser und Finanzwesen sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Für die Gemeinde Leibertingen hätte die Umsatzbesteuerung der in Anspruch genommenen Leistungen in diesen Bereichen deutliche Mehrkosten bedeutet, immerhin liegt der aktuelle Mehrwertsteuersatz bei 19 Prozent. Die Stadt Meßkirch hat für die Gemeinde Leibertingen im Jahr 2022 Leistungen im Bereich Finanzwesen in Höhe von 180.000 Euro erbracht. Für die Reinigung der Abwässer aus der benachbarten Gemeinde hat sie im gleichen Jahr 140.000 Euro in Rechnung gestellt.

Anders sieht es allerdings in den Bereichen EDV (2022 rund 30.000 Euro) und Tourismus (2022 rund 5000 Euro) aus. Da hier die von der Stadt Meßkirch erbrachen Dienstleistungen auch von privaten Dienstleistern erbracht werden könnten und nicht eine „Übertragungen im Rahmen öffentlicher Gewalt“ darstellen, werden diese laut Bahr in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig sein. Anders als privatwirtschaftliche Unternehmen können die Kommunen die Umsatzsteuer nicht durchreichen.

Die Gemeinderäte folgten am Dienstag einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, die Einführung der Umsatzsteuerpflicht so lange wie möglich auszusetzen. Die Bundesregierung will die Frist zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht für die Kommunen offenbar noch einmal bis zum 31.12.2026 verschieben. Das Bundeskabinett hat die Fristverschiebung bereits gebilligt, das eigentliche Gesetzgebungsverfahren dazu steht allerdings noch aus.

Sollte die Fristverlängerung allerdings nicht kommen, müsste die Gemeinde die Einführung der Umsatzsteuerpflicht bis zum 1. Januar 2025 „unter Zurückstellung anderer Prioritäten“, so Bahr, umsetzen.