Leibertingen – Klassische Bestattungsformen wie Reihengrab oder Wahlgrab müssen gepflegt werden und Rasengräber sind eine kostengünstige Alternative, da üblicherweise die Angehörigen hierbei keine Grabpflege leisten müssen. Die Pflege der Anlage wird durch den Friedhofsträger übernommen. Die Kosten dafür werden zumeist einmalig beim Erwerb der Grabstätte gezahlt. Der Leibertinger Gemeinderat hat dies in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die geänderte Friedhofssatzung schreibt außerdem vor, dass bei den Rasengräbern ebenerdige Grabmale mit einer Grundfläche DIN A2 anzubringen sind, bei Rasenurnengräbern sollte die Platte eine Grundfläche in der Größe DIN A3 besitzen. Laut Gebührenordnung, die im Rahmen der Satzungsänderung ebenfalls angepasst wurde, kostet die Bestattung im Sarg bei einem Erwachsenenreihengrab genauso viel wie in einem Rasengrab – nämlich einmalig 1350 Euro. Für die Bestattung im Urnenreihengrab beziehungsweise im Urnenrasengrab beträgt die einmalige Gebühr 760 Euro. Wie erwähnt, fallen aber bei den Rasengräbern keine weiteren Kosten für die Grabpflege an. Es gebe inzwischen konkrete Anfragen aus der Bürgerschaft zu Rasenurnengräbern, meinte Leibertingens Bürgermeister Stephan Frickinger im Rat.

Ein Nachteil des Rasengrabes ist sicherlich, dass kein eigener Grabschmuck erlaubt ist: „Damit die Pflege der Grabstätten gewährleistet werden kann, ist das Auflegen von Grabschmuck, das Aufbringen eigener Bepflanzungen jeder Art sowie das Aufbringen von sonstigen baulichen Anlagen nicht gestattet“, heißt es in der Friedhofssatzung. Die Friedhöfe der Gemeinde bieten in den Ortschaften Altheim, Leibertingen und Kreenheinstetten außerdem die Möglichkeit der Bestattung in einem Stelenfeld. Auch hier erfolgt die Pflege in der Verantwortung der Gemeinde. Die Grabpflegegebühr für das Stelenfeld berägt laut Gebührenordnung 2000 Euro. Genauso wie bei den Rasengräbern darf beim Stelenfeld kein Grabschmuck oder Ähnliches abgelegt werden.