In der kalten Jahreszeit sorgen Kamine, Kachelöfen oder Kaminöfen für eine gemütliche Wärme. Der Blick auf die flackernden Flammen hat zudem eine entspannende Wirkung auf den Körper – ein Kaminfeuer erwärmt nicht nur den Raum und den Körper, sondern auch die Seele. Das Jahr 2025 bringt für Kaminofenbesitzer allerdings eine wichtige Änderung mit: Seit dem 1. Januar dürfen Öfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, maximale Abgaswerte von vier Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und maximal 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. Das gilt für Einzelraumfeuerstätten, Kamin- oder Kachelöfen, die mit Pellet, Scheitholz oder Kohle betrieben werden.
Schornsteinfeger und Ofenbauer beraten
Für Öfen und Kaminöfen, die den seit dem 1. Januar geforderten Vorgaben nicht entsprechen, gilt ab 2025 ein Nutzungsverbot. Viele Ofenbesitzer fragen sich, ob ihre Feuerstelle auch vom Austausch betroffen ist. In Deutschland werden laut Umweltbundesamt etwa 11,2 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen – dazu zählen Kaminöfen oder Kachelöfen – eingesetzt. Meist dienen sie als Zusatzheizung. Die Umsetzung dieser Bundesimmissionsschutzverordnung liegt in der Eigenverantwortung des Besitzers. Bevor ein Kaminofenbesitzer also panisch in blinden Aktionismus verfällt, sollte er sich eingehend entweder mit dem Ofenbauer seines Vertrauens oder seinem Bezirksschornsteinfeger beraten.
Regeln zum Bestandschutz
Denn nicht alle Feuerstätten sind von einem Austausch betroffen. Für bestimmte Modelle gibt es einen Bestandsschutz. Darunter fallen unter anderem nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt. Ebenso zählen offene Kamine dazu. Kaminöfen, Grund- und Kachelöfen mit handwerklich gesetztem Feuerraum sind ausgenommen, ebenso Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt. Unter diese Ausnahmeregelung fallen auch Gebäude, in denen elektrisch betriebene Nachtspeicheröfen installiert sind, da sie gesetzlich nicht als zentrale Beheizung des Gebäudes angezählt werden. Eine Ausnahme besteht auch für historische Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft versichern kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
Schon viele Anrufe beim Schornsteinfeger
Sascha Börner aus Meßkirch-Ringgenbach ist seit vielen Jahren Schornsteinfegermeister. Zu seinem Kehrbezirk gehören rund 2500 Haushalte. Er hat bereits 2024 sehr viele Anrufe von besorgten Kachelofen- und Kaminofenbesitzern aus seinem Kehrbezirk erhalten. Jede Feuerstelle müsse individuell betrachtet werden, erklärt Börner und freut sich über die gute Vertrauensbasis zu seinen Kunden. Gerne berät er sie bei Fragen und Ängsten zu diesem Thema. „Man muss die Leute an die Hand nehmen. Das ist das, was uns ausmacht“, unterstreicht er. Auf den Kamin- oder Schwedenöfen sind vielfach die Typenbezeichnungen angebracht. Über eine HKI-Datenbank unter dem Link www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste kann abgefragt werden, in welcher Stufe der BImSchV der vorhandene Ofen liegt. Ansonsten kann auch der Schornsteinfeger weiterhelfen. Zweimal in sieben Jahren muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Feuerstättenschau abhalten. Dabei prüft er sämtliche Feuerungsanlagen des Gebäudes und deren Brand- und Betriebssicherheit. Auf dem Feuerstättenbescheid oder im Kehrbuch des Schornsteinfegers sind der Typ und Baujahr des Kaminofens hinterlegt.

Richtig anfeuern und heizen
„Die wichtigste Person ist der Betreiber. Er hat einen großen Einfluss auf die Verbrennung“, bestätigt Schornsteinfegermeister Oliver Muffler aus Menningen. Zu seinem Kehrbezirk gehören rund 2500 Haushalte im Raum Leibertingen, Inzigkofen, Donautal und Meßkirch. Viele Öfen seien bereits getauscht, erklärt der 36-Jährige. Der eine oder andere Kaminofen in seinem Kehrbezirk müsse noch getauscht werden. Bei den Feuerstättenschauen in den vergangenen Jahren seien der Emissionsschutz und eine eventuelle Beanstandung des Ofens angesprochen und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt worden. Bei der Inbetriebnahme und Abnahme neuer Feuerstellen weisen die Schornsteinfeger auf das richtige Anfeuern und Heizen hin – und auch ein Blick in die Bedienungsanleitung des Ofens ist angebracht.

Nachrüsten mit Filter vorbei
Fachhändler bieten ausschließlich Anlagen zum Verkauf an, die auch zugelassen sind. „Jedes Mal, wenn zu diesem Thema etwas in der Presse berichtet wird, werden die Nachfragen intensiv“, sagt Bernd Füßinger, Inhaber von Ofenbau Gruber in Meßkirch. Der Kachelofen- und Luftheizungsbaumeister gibt an, dass laut Schätzung der Schornsteinfegerinnungen noch rund 1,9 Millionen Einzelfeuerstätten in Deutschland auszutauschen sind. Somit sind der Ofenbauer und seine Mitarbeiter mehr als gut beschäftigt. Und es kommt dadurch auch zu langen Wartezeiten für die Kunden. Die Nachfrage nach Einzelfeuerstätten im Neubausektor sei jedoch aufgrund der gestiegenen Baukosten drastisch gesunken, gibt Füßinger an. Der Kachelofen- und Luftheizungsbaumeister berichtet, dass bis 31. Dezember 2024 durch die Nachrüstung mit Feinstaubfiltern (Kaminfilter-Katalysatoren), die derzeit vielfach in Baumärkten angebotenen werden, und einer zusätzlichen CO²-Messung durch den Kaminkehrer ein Bestandsschutz erreicht werden konnte. Ab 2025 ist dies nicht mehr möglich und es hilft nur der Austausch gegen ein geprüftes Gerät.
Tipps zur Feinstaub-Reduzierung
Zur Reduzierung der Emissionen trägt auch jeder Benutzer selbst maßgeblich durch die richtige Bedienung des Kaminofens bei. Ofenbau-Experte Bernd Füßinger rät, passenden, trockenen Brennstoff zu verwenden. Der Umfang eines Holzscheits sollte nicht größer als die bekannte Merkel-Raute sein, außerdem müsse die Scheitlänge dem Ofen angepasst werden. Das Aufschichten des Holzes und Anheizen von oben habe eine große Wirkung auf die Emissionen und reduziere diese. Ebenso müsse für ausreichend Verbrennungsluft gesorgt werden.