Der Gemeinderat hat am Dienstagabend einstimmig beschlossen, die Gebühren für Wasser und Abwasser ab dem 1. Januar 2023 zu erhöhen, und zwar um 0,20 Euro pro Kubikmeter. Für kleinere Haushalte sinken die Jahreskosten voraussichtlich trotzdem, abhängig von der abflussrelevanten Fläche. Das sind befestigte Flächen, von denen Regenwasser über einen eigenen Anschluss direkt eingeleitet wird (zum Beispiel die Dachfläche) oder indirekt der Kanalisation zufließt (zum Beispiel von der Garagenzufahrt in den Straßeneinlaufschacht). Zudem wird die versiegelte Fläche je nach Oberflächenbeschaffenheit mit einem spezifischen Abflussfaktor gewichtet, um der jeweiligen Wasserdurchlässigkeit Rechnung zu tragen. Dadurch reduziert sich die tatsächliche Fläche in unterschiedlichem Ausmaß. Sonderregelungen bestehen für Flächen, die an Versickerungsanlagen oder Regenwasserzisternen angeschlossen sind.
Kleine Haushalte bezahlen weniger als im laufenden Jahr
Eine Beispielrechnung der Stadtverwaltung Meßkirch zeigt, dass eine Person, die 40 Kubikmeter Wasser verbraucht und auf einem 190 Quadratmeter großen Grundstück lebt, 2023 22 Euro weniger bezahlt, als im Jahr 2022 (299,04 Euro statt 321,04 Euro). Auch ein Zwei-Personen-Haushalt mit einer abflussrelevanten Fläche von 220 Quadratmetern und 75 Kubikmeter Verbrauch spart 19,45 Euro im Jahr 2023. Weniger spart ein Vier-Personen-Haushalt mit 190 Quadratmetern und einem Verbrauch von 130 Kubikmeter. Sie zahlen nur 3,10 Euro weniger als 2022. Teurer wird es, wenn beispielsweise sieben Personen 230 Kubikmeter verbrauchen und die Fläche 300 Quadratmeter beträgt. Diese Haushalte zahlen dann 0,30 Cent mehr im Jahr 2023 insgesamt als 2022.
Personalkosten und Energiekosten schlagen zu Buche
Begründet wird die Erhöhung im Bereich der Wassergebühren mit den höheren Aufwendungen für Wasserbezug, die um 22 000 Euro gestiegen sind und den gestiegenen Strompreisen, die wahrscheinlich rund 17 500 Euro ausmachen werden. Diese Steigerungen werden durch die geringeren Aufwendungen (25 100 Euro weniger) zwar etwas aufgefangen, aber die Wasserverbrauchsgebühr muss trotzdem von 2,18 Euro auf 2,22 Euro pro Kubikmeter erhöht werden, also um vier Cent. Dazu kommen dann aber noch Klärgebühren und Kanalgebühren.
Endverbraucher profitieren von früheren Jahren
Auch bei den Klärkosten steigt der Preis. Die Klärschlammentsorgung und die Stromkosten sowie die allgemein gestiegenen Betriebskosten schlagen zu Buche. Auch die Personalaufwendungen steigen und die Kosten für Aus- und Fortbildungen. Zusätzlich muss der Verlust der Klärschmutzwassergebühr von 2018 einbezogen werden.
Anschluss verzögert sich
Negativ wirkt sich auch aus, dass sich der Anschluss der Gemeinde Buchheim und des Leibertinger Ortsteils Thalheim an die Kläranlage Meßkirch verzögert. Diese Erträge fehlen. Auf der Habenseite steht der Kostenüberdeckungsausgleich für die Jahre 2018 und 2019, die innerhalb von fünf Jahren an den Endverbraucher weitergegeben werden müssen. So sieht es das Gesetz vor. Die Abwassermenge steigt unter anderem durch den Anschluss von Altheim an die Kläranlage Meßkirch um 30 000 Euro und somit auch die abflussrelevante Fläche. In Summe erhöht sich die Schmutzwassererklärgebühr um 30 Cent auf 2,08 Euro pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassererklärgebühr um 0,05 Cent auf 0,23 Euro pro Kubikmeter sinkt. Auch die Kanalgebühren sinken. Die Schmutzwasserkanalgebühr sinkt um 14 Cent auf 0,51 Euro pro Kubikmeter, die Niederschlagswasserkanalgebühr sinkt um 0,11 Cent auf 0,23 Euro pro Kubikmeter. Grund ist der gesunkene Aufwand für die Unterhaltung sowie ein Kostenüberdeckungsausgleich aus 2019.