Der Gemeinderat von Neuhausen ob Eck darf in Zukunft per Video konferieren. Das ist der aktuellen Pandemie-Lage zuzuschreiben und nur eine der wenigen Neuerung, die sich die Gemeinde Neuhausen ob Eck in die neue Hauptsatzung geschrieben hat. Ansonsten bleibt in der Satzung vieles gleich. Vielfach wurden in der neuen Fassung schlicht Ergänzungen zusammengeführt, die im Laufe der Jahre gemacht wurden. Die letzte Hauptsatzung hatte der Gemeinderat 2001 beschlossen, über die neue Satzung am Dienstag.
Jeweils 10 000 Euro weniger als vorgeschlagen
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg schreibt vor, dass die Gemeinden Regelungen zu ihrer Organisation in einer Hauptsatzung festlegen müssen. Darin wird insbesondere geregelt, welche Aufgaben an den Bürgermeister übertragen werden und welche Aufgaben der Gemeinderat wahrnehmen will. Auch das Budget für die laufenden Ausgaben, über das der Bürgermeister ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat verfügen kann, wird dort festgelegt. Besonders bei diesem Punkt diskutierte der Gemeinderat länger. Jung hatte vorschlagen, dass sie Ausgaben ohne Zustimmung des Gemeinderats bis 30 000 Euro tätigen kann. Auch wollte sie über das Grundeigentum der Gemeinde sowie über bewegliches Vermögen bis zu einem Betrag von 30 000 Euro selbständig entscheiden. Gemeinderätin Romana Denzel argumentierte dagegen, dass in anderen Gemeinen ähnliche Größe, das Budget oftmals geringer sei. Gemeinderat Alfred Steppacher meinte, er könne 30 000 Euro vor den Bürgern nicht vertreten. Der Gemeinderat bewilligte der Bürgermeisterin am Ende für oben genannte Aufgaben jeweils nur 20 000 Euro.
Diskussion über Besetzung von Leitungsfunktionen
Länger berieten die Gemeinderäte auch zur Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten. Der Vorschlag der Bürgermeisterin sah vor, über personalrechtliche Entscheidungen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A9 entscheiden zu dürfen. Unklar war, ob der Gemeinderat dann wunschgemäß über alle Leitungsfunktionen abstimmt. Er wolle, so sagte Gemeinderat Markus Seeh, dass sich der Bauhofleiter und die Kindergartenleitung dem Gemeinderat vorstellen. Schließlich wurde die Satzung um den Passus ergänzt, dass über Leitungsfunktionen explizit der Gemeinderat zu entscheiden hat. Die gesamte Hauptsatzung wurde abschließend einstimmig vom Gemeinderat verabschiedet. Auch die Ortschaftsräte hatten zuvor ihre Zustimmung gegeben.