Dabei machte er deutlich, dass man dabei nicht die Neubaugebiete, wo seit 2016 neue Mindestverordnungen in Sachen Energieeinsparung gelten, sondern den Bestandswohnungsbau in Gebieten wie Roßlauf, Einfang oder Ochsensteige im Blick habe. Jeder Hauseigentümer und Hausverwalter im Wohngebiet „Roßlauf“ erhielt noch im vergangenen Jahr einen entsprechenden Brief, um das Interesse abzuklären, denn nur wenn die Eigentümer von 70 Prozent der beheizbaren Fläche beim Wärmeprojekt mitmachen, wird es auch umgesetzt.
„Bis Ende Februar müssen wir wissen, wie viele Eigentümer mitmachen“, erklärt der Stadtwerkechef, dass man bislang noch keine Zusage hat. Nur bei ausreichender Beteiligung kann man den potenziellen Nutzern einen wirtschaftlich vernünftigen Preis für den Wärmebezug anbieten. „Wir wollen die Versorgung der Haushalte zu annehmbaren Preisen sicherstellen“, ergänzt Bias, dass das Nahwärmeangebot der Stadtwerke nur eine von etlichen Möglichkeiten ist, die Vorschriften des seit drei Jahren gültigen Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes zu erfüllen. Sein Rat an die Hausbesitzer lautet, eine Beratung der Energieagentur Sigmaringen in Anspruch zu nehmen, um individuelle Lösungen für das jeweilige Gebäude zu erarbeiten.
Sollte die Beteiligungsquote im „Roßlauf“ 70 Prozent erreichen, würde man mit der Werksplanung beginnen und später die entsprechenden Arbeiten ausschreiben. Bis zur Fertigstellung des Nahwärmenetzes könnten bis zu 1,5 Jahren vergehen, weist der Geschäftsführer auf derzeit lange Lieferzeiten beispielsweise für Blockheizkraftwerke hin. Des Weiteren hätten die Baufirmen sehr gut gefüllte Auftragsbücher und man könnte nicht jeden Preis für den Leitungsbau akzeptieren, da diese Kosten ja von den Anschlussnehmern getragen werden müssten. Auch die Beantragung der entsprechenden Zuschussanträge benötige Zeit.
Nach dem Einbau einer neuen Heizung oder dem Abschluss einer Dämmmaßnahme fordert die untere Baurechtsbehörde vom Bauherrn und einem Sachverständigen, sprich Heizungsbauer oder Zimmermann, einen Nachweis über die Umsetzung der energetischen Maßnahme, erläutert dazu Michael Bauer, Niederlassungsleiter der Energieagentur Sigmaringen. Klar ist, dass alle Heizungen, die älter als 30 Jahre alt sind und keine Niedertemperaturgeräte, ausgetauscht werden müssen. Die Hausherren werden auch vom Schornsteinfeger auf diese Tatsache hingewiesen.
Nach Angaben des Energieexperten haben Hauseigentümer vielfältige Möglichkeiten, den 15-prozentigen erneuerbaren Energieanteil am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen. Dazu gehören Fotovoltaikanlagen, Bioöl oder auch Wärmepumpen. Die Verwendung von Biogas wird nur bei einem Verbrauch von jährlich 50kW akzeptiert, wobei der Durchschnittsverbrauch eines Einfamilienhauses bei etwas 20 kW liegt. Je nach Art und Umfang der Maßnahme kann der EEG-Anteil schrittweise mit 5, 10 oder 15 Prozent erreicht werden. Mit dem Anschluss an ein Wärmenetz wird die gesetzliche Vorgabe gänzlich erfüllt.
Die Energieagentur bietet einen Gebäude-Check für private Haus- oder Wohnungseigentümer an, bei dem sie einen Überblick über den Strom- und Wärmeverbrauch, die Geräteausstattung, die Heizungsanlage und die Gebäudehülle sowie Sparpotenziale erhalten. „Dabei erfolgt eine fundierte Einschätzung der energetischen Situation“, erklärt Bauer, dass der Vororttermin etwa zwei Stunden dauert, und dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nur 20 Euro kostet. Nach der Beratung erhalten die Hausbesitzer per Post einen standardisierten Kurzbericht mit den Ergebnissen des Gebäude-Checks sowie Handlungsempfehlungen. „Das ist aber kein Gutachten“, stellt der Niederlassungsleiter klar. Eine Anmeldung unter Tel. 0 75 71/68 21 33 ist notwendig.
Gesetzliche Vorgabe
Seit 1. Juli 2015 schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg bei einem Heizungsanlagentausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden vor, dass 15 Prozent der Wärme durch erneuerbaren Energien erzeugt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden. Die Verpflichtung muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizanlage nachgewiesen werden. (siv)