Wegen Verleumdung, Bedrohung und Urkundenfälschung muss sich ein Ehepaar aus Aach-Linz vor dem Amtsgericht Sigmaringen verantworten. Die Eheleute tragen seit vielen Jahren einen Streit mit ihrem Nachbarn aus. Ob die beiden Angeklagten einen Drohbrief mit einer Morddrohung an ihren Nachbarn verfassten, konnte am ersten Verhandlungstag am vergangenen Mittwoch nicht bewiesen werden.

Der Auslöser der Streitigkeiten zwischen dem Ehepaar und dem Nachbarn, der als technischer Angestellter bei einem regionalen Energieversorger beschäftigt ist, liegt bereits mehr als sechs Jahre zurück. Das Ehepaar hatte dem Arbeitgeber des Nachbarn gemeldet, dass dieser im Sommer 2018 den Pool eines weiteren Anwohners aus einem Hydranten befüllte – allerdings ohne Messeinrichtung, womit für die Angeklagten der Tatbestand eines Wasserdiebstahls vorlag. „Wir wollten das aufgeklärt haben, weil es nicht sein kann, dass ein Mitarbeiter damit durchkommt“, sagte der Ehemann aus.

Korrekte Abrechnung

Der Nachbar räumte in der Gerichtsverhandlung ein, dass er den Pool während seiner Freizeit als Freundschaftsdienst mithilfe eines Feuerwehrmanns mit 7000 Liter Wasser befüllte. „Die Befüllung des Pools wurde nach dem Volumen korrekt abgerechnet. Sie war auch ohne Messeinrichtung zulässig“, sagte der Mann aus, der als Nebenkläger auftrat. Im Schriftverkehr mit dem Ehepaar bestätigt der Arbeitgeber, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Es begann fortan eine Schlammschlacht zwischen den Nachbarn, die mittlerweile mehrere Gerichtsverhandlungen zur Folge hatte. Das Ehepaar legt dem Nachbarn unter anderem zur Last, dass er das Bewässerungsgrundstück auf deren Grundstück mutwillig zerstört haben und während seiner Dienstzeit häufig Kontrollfahrten gemacht haben soll. „Meine Frau ist dadurch krank geworden“, so der Ehemann.

Freispruch im Juli 2022

Anfang Juli 2022 saßen sich die Parteien schon einmal vor dem Amtsgericht Sigmaringen gegenüber – wegen einer Angelegenheit aus dem Jahr 2019. Dem angeklagten Ehemann wurden verbale Entgleisungen gegenüber seines Nachbarn vorgeworfen. Doch der von der Polizei zwangsvorgeführte Hauptbelastungszeuge verstrickte sich in Widersprüche, war dem Gericht nicht glaubwürdig genug, weshalb es zu einem Freispruch für den Angeklagten gekommen war.

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Damit war das Kriegsbeil aber noch lange nicht begraben. Einen Vergleich vor Gericht im März dieses Jahres, um den Streit juristisch ad acta legen zu können, lehnte der Nebenkläger ab. „Diese Straftat soll verfolgt werden. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.“ Er sah sich nach wie vor durch die Anschuldigungen seiner Nachbarn verunglimpft, erstattete seinerseits Strafanzeige wegen Verleumdung, Bedrohung und Urkundenfälschung.

Die konkreten Vorwürfe

Seine konkreten Vorwürfe: Das Ehepaar soll in Pfullendorf und Umgebung eine Unterschriftenaktion gegen seine Person initiiert und mehrere Drohbriefe gegen ihn verfasst haben – darunter einen Drohbrief mit einer Morddrohung: „Den Worten werden Taten folgen. Dein Tod naht“, steht sinngemäß in diesem Drohbrief. In einem anderen Drohbrief wurde er aufgefordert, die Reißleine zu ziehen, so lange er noch könne und endlich aus dem Ort abzuhauen. Der Adressat der Drohungen und der Unterschriftenaktion würde seither in Angst leben, sei in psychiatrischer Behandlung.

Ortsvorsteher sagt als Zeuge aus

Die Angeklagten dementierten vehement, diese Briefe geschrieben und beim Nachbarn in den Briefkasten eingeworfen zu haben. Zudem liegt den Akten eine Unterschriftenliste bei, bei der mehr als 20 Menschen unterschrieben haben sollen, dass der Nebenkläger wegen ständig negativer Vorkommnisse eine unerwünschte Person sei. Aach-Linz‘ früherer Ortsvorsteher Emil Gabele, dessen Namen auch auf der Liste steht, versicherte Richterin Ruth Rosauer, diesen Brief nicht unterschrieben zu haben. Er wusste aber vom angespannten Verhältnis der Nachbarn.

Als Zeuge geladen war auch Pfullendorfs früherer Bürgermeister Thomas Kugler, der noch im Amt war, als bei der Bürgerfragestunde der Gemeinderatssitzung im Oktober 2022 der Ehemann das Wort ergriff und ein dreiseitiges Schreiben vorlas, um das Problem zu schildern. In der Bürgerfragestunde warf er seinem Nachbarn die Poolbefüllung nach Gutsherrenart vor und berichtete Kugler und dem Gemeinderat vom Kontrollzwang seines Nachbarn. Außerdem soll der Nachbar trotz Corona gegen die Quarantäneverordnung verstoßen und ihn auf der Straße absichtlich angehustet haben, um ihn anzustecken.

„Es ging um eine privatrechtlichen Streit, weshalb ich keine Notwendigkeit darin sah, einzugreifen oder tätig zu werden.“
Thomas Kugler, Zeuge

Dass das Ehepaar ihre Sicht auf die Geschehnisse in der Bürgersprechstunde öffentlich machten, führte Kugler darauf zurück, „dass sie wohl ihren Nachbar in ein entsprechendes Licht rücken wollten.“ Kugler selbst hatte dem Ehepaar wenige Tage nach der öffentlichen Gemeinderatssitzung schriftlich geantwortet. Die Antwort wiederholte er im Zeugenstand mündlich: „Es ging um einen privatrechtlichen Streit, weshalb ich keine Notwendigkeit darin sah, einzugreifen oder tätig zu werden.“

Verhandlung wird fortgesetzt

Richterin Ruth Rosauer fragte die beiden Parteien, wie sie sich denn – unabhängig vom Urteil – unter diesen Umständen ein Leben Haus neben Haus vorstellten. Beide sind offensichtlich nicht bereit, aus Aach-Linz wegzuziehen. „Ich habe mir hier mit dem Bau meines Hauses meinen Lebenstraum erfüllt“, so der Nebenkläger. Die Beweisaufnahme wurde am Mittwoch noch nicht abgeschlossen. Die Hauptverhandlung wird am Mittwoch, 20. November, um 9 Uhr fortgesetzt.