Eingestellt hat das Amtsgericht Sigmaringen das Verfahren gegen einen 33-jährigen in Pfullendorf lebenden Mann, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. Amtsrichterin Isabelle Voß hielt ihm letztendlich zugute, dass bisweilen gegen ihn keine rechtskräftigen Verurteilungen vorliegen. Eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro hat er an die Bewährungs- und Gerichtshilfe Sigmaringen innerhalb von drei Monaten zu bezahlen.
Das sind die Vorwürfe
Drei Fälle von körperlicher Misshandlung hielt ihm zuvor Staatsanwältin Röhrich aus der Anklageschrift vor: So hätte er im vergangenen Jahr der Geschädigten, seiner Ehefrau, mit einem durch die Faust gesteckten Schlagring mehrfach ins Gesicht geschlagen, bei der sie Hämatome am linken Auge und Prellungen am ganzen Körper davontrug. Des Weiteren hätte er eines seiner Kinder bei einer Ausfahrt derb gegen ein Auto gestoßen. Nach der kurzzeitigen Trennung von seiner Frau Ende November 2024 hätte er diese vor ihrer Wohnung abgepasst und sie am Hals gepackt, wie festgestellte Kratzspuren am Hals belegten.
Keine Probleme mehr mit Gewalt
Zu den körperlichen Misshandlungen wollte der gelernte Handwerker keine Stellung beziehen, berief sich auf das bei häuslicher Gewalt zuständige Jugendamt. Vielmehr drängte er über über seinen Verteidiger Marco Schiedt und Dolmetscher Musa Taraca darauf hin, dass er nunmehr mit Gewalt keinerlei Probleme mehr besäße. Dies durch ein in Sigmaringen absolviertes Antiaggressionstraining, bei dem ihm eingetrichtert worden sei, dass „mit Gewalt nicht alles zu lösen“ sei.
Ehefrau sagt nicht aus
Zugute kam ihm bei der Verhandlung wohl auch, dass sowohl die als Zeugin geladene Ehefrau wie auch der Schwiegervater vom Zeugnisverweigerungsrecht jeweils Gebrauch machten. Eine 41-jährige Anverwandte dritten Grades wollte sich ebenfalls in Verschwiegenheit hüllen, konnte sich aber nach sofortiger Überprüfung durch die Richterin nicht auf geltendes Recht stützen. Sie, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Familie wohnte, hielt sich bei ihrer Aussage an Allgemeinplätzen fest: „Es gibt eben, wie es bei Ehen ist, Höhen und Tiefen.“ Eigentlich hätte sie außer Schreie und heftiger Wortwahl gar nicht soviel mitbekommen, obgleich sie, wie ihr die Richterin anhand des polizeilichen Protokolls vorhielt, die Verletzungen der Ehefrau durchaus mitgekriegt hätte. Die Anverwandte erwiderte: „Ja, das Antiaggressionstraining hat ihm geholfen, die beiden haben sich wieder versöhnt!“ Er würde mit der Familie nach dreimonatiger Trennungszeit wieder zusammenleben.
Bei der Einstellung des Verfahrens, dem alle Prozessbeteiligten zustimmten, beschränkte sich Richterin Isabelle Voß auf eindringliche Ermahnungen gegenüber dem 33-Jährigen: „Es darf in einer solchen Konstellation zu keinen weiteren Straftaten kommen.“