Mit dem Besuchsverbot soll nach einer Mitteilung der SRH-Kliniken die Weiterverbreitung des Covid-19-Virus und das Risiko einer Ansteckung für Patienten und Mitarbeiter minimiert werden. Dies gilt an allen drei Standorten in Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf.

Diese Ausnahmen gelten

Vom Besuchsverbot ausgenommen sind lediglich Angehörige, die einen im Sterben liegenden Patienten besuchen wollen, eine Begleitperson, welche eine Schwangere bei der Geburt begleiten möchte und die Begleitperson eines minderjährigen Kindes. Dies wird in einer Zugangskontrolle geprüft.

Alle Patienten werden getestet

Für die Patienten werden maximale Sicherheitsstandards erfüllt, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Alle Patienten werden auf eine mögliche Covid-19-Infektion getestet. Patienten mit Verdacht auf eine Infektion und infizierte Patienten werden ausschließlich im SRH-Krankenhaus Sigmaringen behandelt. Die fachgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung durch Ärzte und intensivmedizinisch geschultes Personal bleibe weiterhin gewährleistet.

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