Nach dem tragischen Badeunfall, bei dem am Sonntagnachmittag ein 20-Jähriger im Seepark ertrunken ist, kann die Familie nun Abschied von ihrem Verstorbenen nehmen. Bis vergangenen Donnerstag war der Leichnam noch beim Bestatter aufgebahrt, da geprüft wurde, ob möglicherweise eine Obduktion veranlasst wird, um die genaue Todesursache festzustellen. Denn viele Menschen beschäftigt die Frage, warum ein kräftiger junger Mann plötzlich im Wasser versinkt.
Nur strafrechtliche Relevanz wird geprüft
Am Dienstag hatte der zuständige Kriminaldauerdienst seinen Bericht an die zuständige Staatsanwaltschaft nach Hechingen geschickt. Und auf Anfrage des SÜDKURIER erklärte Oberstaatsanwaltschaft Karl-Heinz Beiter, dass die Leiche frei gegeben und keine Obduktion angeordnet wird. „Es gibt keine Anhaltspunkte auf ein Fremdverschulden“, erklärte Beiter, dass es bei der Prüfung einzig um die strafrechtliche Relevanz gehe. Er verstehe natürlich das Interesse der Eltern, die wissen wollen, was letztlich diesen Unfall verursacht habe, aber für die mögliche Anordnung einer Obduktion spiele das keine Rolle.
Überführung des Leichnams nach England
Für die muslimische Familie, die in Pfullendorf nur einen Urlaubstag verbringen wollte, bedeutet dies, dass sie den Sohn nach England überführen kann. Der Islam fordert eigentlich, dass Tote binnen 24 Stunden beerdigt werden, was in diesem Fall nicht möglich war.
Denn das Bestattungsunternehmen aus Meßkirch musste die Freigabe des Leichnams durch die Staatsanwaltschaft abwarten und deshalb durften auch die Angehörigen den Leichnam nicht sehen. Man hatte aber schon Kontakt mit einem in Stuttgart ansässigen muslimischen Überführungsdienst aufgenommen. Nach der Freigabe wurde der Leichnam in die Meßkircher Moschee gebracht, wo die rituelle Waschung durchgeführt und Gebete gesprochen wurden. Erst dann wurde der Tote in den Sarg gelegt und nach England überführt.
Verbotsschilder im Seepark werden ignoriert

Die dramatischen Ereignisse und besonders das mit Schildern deutlich sichtbare Verbot, dass außerhalb des Badestrandes das Baden im See verboten ist, machen auch manche Besucher keinen Eindruck. An der Stelle, wo vor sechs Tagen der 20-Jährige mit seinen zwei Geschwistern vom Ufer aus ins Wasser ging, entdeckte der SÜDKURIER-Redakteur zwei redselige Frauen im Wasser stehend, die hörbar aus einem osteuropäischen Kulturkreis kommen. „Die beiden Frauen waren vorhin da, haben gefragt, ob das Baden etwas kostet“, erinnert man sich im Eingangsbereich. Als die Frage mit Hinweis auf den Erwachseneneintritt von zwei Euro bejaht wurde, ging das Duo seiner Wege, um sich wenig später im Badeanzug an verbotener Stelle im Gewässer abzukühlen.
Nach Aussagen von Bademeister Walter Sonntag, der mit seinem Team die Aufsicht über die Badegäste hat, weist er immer wieder Gäste auf ihr verbotenes Treiben hin. Auch der Security-Dienst und die Polizei patrouillieren des Öfteren auf dem Gelände. Allein, die Ordnungshüter verscheuchen Badewillige beispielsweise von der flachen Uferzone gegenüber der Wasserskianlage, und nach dem Verschwinden der Kontrolleure kehren die ungebetenen Badebesucher wieder zurück.