Wegen seines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in vier tateinheitlichen Fällen ist ein 45-Jähriger vor dem Amtsgericht Sigmaringen zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Eine Aussetzung zur Bewährung kam für Amtsrichterin Isabelle Voß nicht mehr in Betracht, da der Angeklagte mehrfach straffällig geworden war und bereits eine Haftstrafe abzusitzen hatte.

Polizei rückt mit drei Beamten und einem Hundeführer aus

Lautstarker Streit und klirrendes Gepolter veranlasste eine 28-jährige Mitbewohnerin im Haus, im August vergangenen Jahres über einen Notruf die Polizei in Pfullendorf zu alarmieren. „Es fühlte sich in diesem hellhörigen Haus an, als ob 100 Bierflaschen auseinanderfliegen. Meine Mutter hatte bei diesem Gepolter und Geplärre Angst gekriegt“, begründete sie im Zeugenstand ihr Handeln, zumal es schon öfters Beschwerden wegen des Lärms gegen den Angeklagten gegeben habe, der mit seinem Vater in besagter Wohnung lebt. Der Polizeiposten Pfullendorf war daraufhin mit drei Beamten und einem Hundeführer angerückt und dabei auf erheblichen Widerstand des Angeklagten gestoßen, der ihnen wegen mehrerer Straftaten bereits einschlägig bekannt gewesen sei.

Beschuldigter will nach einem Teppichmesser greifen

Ein Oberkommissar sagte als Zeuge aus, dass der Angeklagte die Tür lediglich einen Spalt breit geöffnet und sie sogleich wieder zugeschlagen habe. Als ihm die Beamten erklärten, kurz in die Wohnung kommen zu müssen, um den angezeigten Sachverhalt zu überprüfen, habe der Beschuldigte erneut die Tür geöffnet, um die Polizei im pampigen Ton abzuwimmeln. Beim wieder Zuschlagen konnte ein Polizist schließlich seinen Fuß zwischen die Tür bringen, nach einem Gerangel hätten sie den Angeklagten schließlich am Boden fixieren und fesseln können. Zuvor habe der 45-Jährige versucht, mit seiner Faust den Polizeiführer zu schlagen, dem Hieb sei der Beamte ausgewichen. Auch der Versuch des Angeklagten, nach einem Teppichmesser zu greifen, hätten sie verhindern können. Dieser hätte ihnen gedroht: „Ihr werdet auch noch bluten!“

Vater sagt zugunsten seines angeklagten Sohnes aus

Der Angeklagte berief sich darauf, diese Ansage nur aus Empörung über seine eigenen Schürfwunden gemacht zu haben. Er hätte mit seinem gehbehinderten Vater zuvor eine verbale Auseinandersetzung geführt, weil dieser sich wegen eines anstehenden Therapietermins quergelegt habe. Innerlich aufgewühlt, habe er wohl in seinem Zorn einige Flaschen in einen Eimer geworfen.

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Die an seiner Tür klingelnde Polizei habe er nicht hineinlassen wollen, weil sich die Wohnung in einem katastrophalen Zustand befunden habe. „Mein Vater hat früher Trödel gemacht, da sieht es aus wie bei den Messis. Ich schäme mich dafür“, begründete er seinen hartnäckigen Widerstand. Die Beamten seien bei seiner zweiten kurzen Türöffnung „in die Wohnung und auf mich drauf gestürzt“, schilderte er seine Sicht der Dinge. Und er bestritt, nach dem Messer gegriffen zu haben, in dessen Nähe er unfreiwillig beim rückwärts Fallen über die Kommode gekommen sei. Auch sein 73-jähriger Vater sagte aus, dass dieses Teppichmesser dort schon immer lagere, seitdem er mal über einen Läufer gestürzt sei. Den Streit mit seinem Sohn stellte er gänzlich in Abrede: „Ich höre nicht mehr so gut!“

Elf Eintragungen bei Vorstrafenregister

Demgegenüber steht, dass sich im Strafregister des Angeklagten bereits seit 2004 elf Eintragungen befinden. Neben Diebstahl, Einbruch, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Beleidigung handelt es sich vornehmlich um Körperverletzung und Widerstand oder Tätlichkeiten gegen Vollstreckungsbeamte. Zuletzt 2019, als er wegen seines Handels mit Betäubungsmitteln an Minderjährige belangt worden war. Zudem wurde er wegen seiner Alkoholsucht in eine Entziehungsanstalt untergebracht. Bis 2028 gilt eine vom Landgericht Tübingen bei ihm angeordnete Führungsaufsicht.

Richterin verneint positive Sozialprognose

Die Erste Staatsanwältin wie auch die Richterin berücksichtigten zwar die schwierige Situation des Angeklagten wegen dessen pflegerischer Tätigkeit für den Vater. Gleichwohl hege dieser in widerborstiger Manier eine Abneigung gegen Polizeibeamte, sei es im aktuellen Fall „aus belanglosen Gründen“ erneut zum tätlichen Angriff gegen sie gekommen. „Sie haben sich nicht im Griff“, konstatierte die Staatsanwältin. Richterin Voß blieb zwar einen Monat unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin, mochte aber beim besten Willen gegenüber dem Verurteilten in krimineller Hinsicht keine positive Sozialprognose erkennen.