Ein spektakulärer Raubüberfall auf die Norma-Filiale sorgte zu Jahresbeginn für viel Gesprächsstoff. Nur ein handgeschriebener Zettel „Aus technischen Gründen geschlossen“ und ein Polizeisiegel an der verschlossenen Eingangstür zeigten ratlosen Kunden des Discounters am 18. Januar an, dass etwas passiert sein musste. Tatsächlich war die Filiale am Vorabend Schauplatz eines Überfalls, der jüngst vor dem Landgericht Hechingen juristisch aufgearbeitet wurde. Angeklagt waren zwei Männer, die damals maskiert gegen 21.10 Uhr in die Filiale stürmen, eine Mitarbeiterin fesselten und mit einer Waffe bedrohten. Diese stellte sich im Anschluss als Schreckschusspistole heraus, die zudem nicht geladen war.
Flucht endete in Eigeltingen
Das Duo verschwand im Anschluss mit den Tagesgeldeinnahmen sowie Bargeld aus dem Tresor im Umfang eines mittleren vierstelligen Betrags und entwendeten auch das Aufzeichnungsgerät der Video-Überwachung des Discounters.
Die Flucht des damals 23-Jährigen und seines 17-jährigen Komplizen war bereits nach wenigen Stunden vorbei. Im Rahmen einer groß angelegten Fahndung wurde das Duo in Eigeltingen von der Polizei gestellt. Die Männer saßen seitdem in Untersuchungshaft. Und schnell geriet die zweite Angestellte ins Visier der Ermittler. Und am 8. Februar wurde die damals 21-Jährige in Untersuchungshaft genommen.
Auf ihre Spur war man insbesondere wegen der Kommunikation via Text- und Sprachnachrichten gekommen, die sie im Vorfeld der Tat mit den Männern geführt hatte. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Hechingen wurden weitere Details bekannt. Nachdem die Täter geflüchtet waren, rief die gefesselte Mitarbeiterin nach ihrer Kollegin und fragte, wie es ihr gehe. Dann konnte sie sich befreien und fand die 21-jährige Auszubildende zu ihrer Überraschung am Schreibtisch sitzend, und zwar ungefesselt. Dann habe diese erzählt, von einem Täter einen Schlag ins Gesicht bekommen zu haben, allerdings habe sie in deren Gesicht nichts erkennen können, gab die als Zeugin geladene Verkäuferin vor dem Landgericht an.
Mildes Urteil für die Mittäterin
Letztlich verurteilte das Landgericht die Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Dabei wurde nach Informationen des SÜDKURIER zu ihren Gunsten gewertet, dass die Schreckschusspistole, mit der ihre Kollegin bedroht worden war, nicht geladen und somit deren Leben nicht gefährdet gewesen sei. Der mittlerweile 18-jährige Mann wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, wobei nach Angaben von Kristina Selig, Pressesprecherin des Amtsgerichts Hechingen, ein weiterer juristischer Sachverhalt einbezogen wurde. Der ältere Komplize wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Die Drogensucht des 23-Jährigen war augenscheinlich auch das Tatmotiv. Bei beiden Männern wird die halbjährige Untersuchungshaft auf die Haftdauer angerechnet.