Ende Juli hat der SÜDKURIER berichtet, dass ein VW Golf am Rand eines Feldwegs gegenüber dem Industriegebiet Mengener Straße abgestellt wurde. Fahrzeugführer und Fahrzeughalter sind der Polizei bekannt, wie die SÜDKURIER-Recherche ergab. Die Polizeibeamten hatten nach einer Kontrolle dafür gesorgt, dass der VW an dem Standort stehen bleiben musste. Seit Wochen hat sich das Auto nicht vom Fleck bewegt. Der SÜDKURIER hat noch einmal bei der Polizei und beim Ordnungsamt der Stadt nachgefragt.
Fahrzeugbesitzer in Haft
Der VW mit rumänischem Kennzeichen wurde aus dem Verkehr gezogen, weil der Fahrer betrunken und ohne Führerschein unterwegs war. Das Auto steht noch immer dort, weil sich der eigentliche Fahrzeugbesitzer in Haft befindet. Die Inhaftierung hängt jedoch nicht mit der festgestellten Trunkenheit und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zusammen. Wie sieht es aus mit Abschleppen? „Aus polizeilicher Sicht besteht keine Notwendigkeit, das Fahrzeug abschleppen zu lassen“, so die Auskunft des Polizeipostens Pfullendorf. Es müsste eine Gefahr oder eine schwerwiegende Ordnungsstörung eintreten. Das Auto stehe jedoch so, dass es zu keinen Behinderungen komme. Eine Frist, bis wann es entfernt werden muss, sei bislang nicht gesetzt worden. Das Auto könne nur von einer Person mit gültiger Fahrerlaubnis abgeholt werden, erklärt die Polizei.
Kein Dauerzustand
Trotz Aufforderung an den Betroffenen über die Justizvollzugsanstalt habe sich noch niemand gefunden, der das Fahrzeug für ihn abholt. Für die Beseitigung ist die Ortspolizeibehörde zuständig. Dazu Ordnungsamtsleiter Manuel Oberdorfer: „Wir sind weiter bemüht, das Auto so schnell wie möglich zu entfernen. Da von dem Fahrzeug derzeit keine akuten Gefahren ausgehen, hat man davon abgesehen, das Fahrzeug abschleppen beziehungsweise versetzen zu lassen.“ Allerdings werde das kein Dauerzustand sein. „Wenn das Fahrzeug noch länger steht und nicht abgeholt werden sollte, beauftragen wir ein Abschleppunternehmen und stellen dem Halter die Kosten in Rechnung.“