Die Weihnachtsferien stehen in der kommenden Woche vor der Tür. Ab Donnerstag, 23. Dezember, haben die Schulkinder bis Sonntag, 9. Januar, keinen Unterricht. Viele Familien nutzen die Weihnachtsfeiertage dazu, gemeinsam zum Essen zu gehen. In der Gastronomie gilt in Baden-Württemberg die 2G-Plus-Regel, man muss also geimpft sein und sich noch testen – außer der vollständige Impfschutz ist weniger als sechs Monate alt oder man ist bereits geboostert.

Schüler müssen sich testen lassen

Bislang mussten sich Schüler in den Ferien nicht zusätzlich testen lassen; der Schülerausweis galt als Testnachweis. Doch im Gegensatz zu den Herbstferien ist nun in den Weihnachtsferien bei Schülern aller Altersklassen, die weder geimpft noch genesen sind, die Vorlage eines Schülerausweises nicht mehr ausreichend, um als negativ getestet zu gelten. Wie das Baden-württembergische Kultusministerium informiert, muss während der Ferien zwingend ein aktueller Testnachweis oder – soweit vorhanden – ein Impf- oder Genesenen-Nachweis für Besuche, zum Beispiel im Kino, Theater und in Restaurants vorliegen.

Keine Schultests während der Ferien

Hintergrund ist, dass die Schüler während der Ferienzeit eben nicht mehr die regelmäßigen Tests in der Schule durchführen. Deshalb benötigen sie überall dort, wo die 2G-Regel sowie die 2G-Plus-Regel gilt, einen Test. Nach den Ferien gilt für Schüler im Alter unter zwölf Jahren wieder die Regel, dass der Schülerausweis als Testnachweis gilt. Sie müssen dann für Freizeitangebote keine zusätzlichen Tests ablegen.

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Für die ungeimpften Schüler im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren gilt diese Regelung ebenfalls noch direkt nach den Ferien; für diese Altersgruppe läuft sie jedoch am 31. Januar 2022 aus. Für Schüler über 18 Jahre ist schon früher Schluss damit, sich mit dem Schülerausweis einen Test zu ersparen: Hier endet die Regelung bereits zum Jahresende, also am 31. Dezember 2021.

Auch bei der Fahrschule Schilf in Wald wird an den Feiertagen getestet. Unser Bild zeigt von links Büroangestellte Sandra Knoll, ...
Auch bei der Fahrschule Schilf in Wald wird an den Feiertagen getestet. Unser Bild zeigt von links Büroangestellte Sandra Knoll, Geschäftsführer Christian Gaa, Prokurist Eduard Benkler und Fahrlehrer Thomas Klein. | Bild: Sandra Häusler

Alle Bürger können sich seit dem 13. November wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Damit hat jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche – dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Betonung liegt auf „mindestens“, das heißt, es können auch mehrere Tests pro Woche kostenlos durchgeführt werden – abhängig von den Kapazitäten der Testzentren.

SÜDKURIER stellt bisher bekannte Termine zusammen

Einige befürchten, dass es während der Feiertage schwierig werden könnte, einen Schnelltest machen zu lassen. Der SÜDKURIER hat sich deshalb bei den Teststellen in Pfullendorf und Umgebung umgehört, ob und wann sie an Weihnachten, Silvester und Neujahr ihren Service anbieten. Hier eine Zusammenstellung der Termine, soweit sie zum jetzigen Zeitpunkt bekannt waren:

Corona Schnellteststelle Fahrschule Zembrod im Äußeren Mühlweg 4 in Pfullendorf:

  • 24. Dezember: 9.30 bis 11 Uhr
  • 25. und 26. Dezember: 10 bis 12 Uhr
  • 31. Dezember: 9.30 bis 11 Uhr
  • 1. Januar: 10 bis 12 Uhr
  • 6. Januar: 17 bis 18 Uhr

Die Schnellteststelle bietet das „Testen to go“ an, das heißt, es muss kein Termin vereinbart werden. Kunden können flexibel während der Öffnungszeiten einfach zu der Teststelle kommen und sich testen lassen. Schneller geht es, wenn diese sich vorher unter www.corona-schnellteststelle.com registrieren, wo sie einen QR Code erhalten. Weitere Informationen unter der Telefonnummer 01 71/6 91 26 76.

Corona Schnellteststelle bei Familienfriseur Johannes Schmauder in der Sigmaringer Straße 7 in Pfullendorf:

  • 24. Dezember: 9 bis 12 Uhr
  • 25. Dezember: 9 bis 11 Uhr
  • 26. Dezember: 9 bis 11 Uhr/17.30 bis 19 Uhr
  • 31. Dezember: 10 bis 12 Uhr
  • 1. Januar: 9 bis 11 Uhr
  • 6. Januar: 9 bis 11 Uhr/17.30 bis 19 Uhr

Für das Testen sollte ein Termin vereinbart werden. Entweder persönlich vor Ort oder per Telefon unter 01 74/3 06 41 00.

Fahrschule Schilf in Geißwiesen 3 in der Gemeinde Wald:

  • 24. Dezember: 10 bis 14 Uhr
  • 25. und 26. Dezember: 10 bis 14 Uhr
  • 31. Dezember: 10 bis 14 Uhr
  • 1. Januar: geschlossen
  • 6. Januar: 15 bis 17 Uhr

Anmeldung und Registrierung über https://testzentrum-fahrschule-schilf.de, www.fahrschule-schilf.de oder per E-Mail info@fahrschule-schilf.de oder für ältere Bürger ohne Interneterfahrung auch telefonisch 0 75 78/7 64 45 14.

Testpunkt der Firma Corona Virus Check auf dem Parkplatz beim Riku-Hotel in der Franz-Xaver-Heilig-Straße in Pfullendorf:

  • 24. Dezember: 8 bis 12 Uhr
  • 25. und 26. Dezember: 8 bis 12 Uhr

Wer sich testen lassen will, muss vorher eine Mail an corona@corona-virus-check.de schreiben mit seinen Kontaktdaten sowie Datum und Uhrzeit, an dem der Test gewünscht wird.

Der Covtest-Bus an der Pforte der ehemaligen Firma Alno in Pfullendorf hat am Heiligabend und über die Weihnachtsfeiertage geschlossen. Es gibt aber die Möglichkeit einer Testung beim Covtest-Bus bei der Turnhalle Krauchenwies in der Straße Baindt 9, in Krauchenwies:

  • 24. Dezember: 15 bis 17 Uhr
  • 25. und 26. Dezember: 10 bis 11.30 Uhr/15 bis 17 Uhr

Auf der Homepage unter htpps://covtest-bus.de registrieren, anschließend Einchecken ohne Terminbuchung im Testzentrum mit QR-Code.

Testpunkt vor dem Restaurant Barfüßer in der Franz-Xaver-Heilig-Straße 4 in Pfullendorf:

  • 24. Dezember: 7 bis 11 Uhr
  • 25. und 26. Dezember: 9 bis 13 Uhr

Keine Terminvereinbarung notwendig; hier kann man einfach vorbeikommen.

Wo gilt derzeit die 2G-Plus-Regel?

Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologische und botanische Gärten, Hochseilgärten und ähnliche Einrichtungen, gilt die 2G-Plus-Regel. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden. In der Gastronomie gilt ebenfalls 2-G-Plus. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Außer-Haus-Verkauf ist uneingeschränkt möglich. Geboosterte Personen, also Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2-G-Plus ausgenommen. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung, es gibt dabei keine Vierzehn-Tage-Frist. Ausgenommen von der Regel sind auch Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, sowie Genesene auf der Grundlage des Nachweises einer SARS-CoV-2-Infektion durch Labordiagnostik, die maximal sechs Monate zurückliegt.

Quelle: Homepage des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de