Ab 2022 wird die Nutzung der kommunalen Hallen und Versammlungsräume deutlich teurer. So lautet der einstimmig gefasste Beschluss des Sauldorfer Gemeinderates. Mit Rücksicht darauf, dass auch im kommenden Jahr einige der sonst üblichen Großveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandamie voraussichtlich nicht stattfinden werden, verschob das Gremium das Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung auf den 1. Januar 2022.

Bisher preisgünstigste Lokalitäten in der Region

Der Bürgerhaus-Saal in Sauldorf und der Bietinger Rosenbach-Saal gelten bislang als die preisgünstigsten Lokalitäten in der Region für Familienfeiern aller Art. Dieser von Bürgermeister Wolfgang Sigrist formulierte Befund soll sich in Zukunft ändern. „Unsere Hallenmieten sind dann dem Kostenniveau der Nachbargemeinden angepasst“, erläuterte der Rathauschef. Teurer wird es aber auch für Vereinsveranstaltungen. Die Besucher werden dadurch, wie Sigrist vorrechnete, mit einem 2 bis 3 Euro teureren Eintrittsticket betroffen werden. Gleichzeitig wird für die Benutzung der kleineren Räumlichkeiten ein neues Berechnungssystem eingeführt. Bislang mussten die Nutzer eine Pauschalgebühr an die Gemeindekasse überweisen. Ab 2022 wird die Gebühr nach der Größe des Raums berechnet. Bei der Gebührenberechnung werden örtliche Vereine und deren Mitglieder bevorzugt. Auswärtige Nutzer müssen einen entsprechenden Zuschlag in Kauf nehmen.

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Alles genauestens aufgelistet

Konkret sieht das so aus, dass im Sebastians-Saal oder in Räumen der Feuerwehr und kommunalen Vereinsräumen für nicht vereinsinterne Veranstaltungen eine Quadratmetergebühr von 30 Cent bezahlt werden muss. Der Mindestnutzungspreis liegt bei 20 Euro. Zu diesem Quadratmetergrundpreis kommt während der Herbst- und Wintermonate von Oktober bis Mai ein Heizkostenzuschlag von 5 Cent. Die Gemeinde bietet für diese kleineren Feste die Bereitstellung von Tischen und Stühlen an. Für das Aufstellen der Möbel werden pro Stunde 25 Euro fällig. Die gleiche Summe wird auch für Reinigungsarbeiten der kommunalen Putzkräfte fällig.

Liegenschaftsverwalter Christian Walter (links) und Wolfgang Sigrist stellten das neue Gebührenmodell für die kommunalen ...
Liegenschaftsverwalter Christian Walter (links) und Wolfgang Sigrist stellten das neue Gebührenmodell für die kommunalen Versammlungsräume vor. | Bild: Steinmüller, Hermann-Peter

Neufassung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus

Beim selben Tagesordnungspunkt legte die Verwaltung eine Neufassung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in Sauldorf vor. Es handelt sich, wie Liegenschaftsverwalter Christian Walter erläuterte, vorwiegend um kleinere, eher redaktionelle Veränderungen. Wie schon bisher trägt der Veranstalter die volle Verantwortung dafür, dass die Halle in einem gereinigten und unbeschädigten Zustand an die Verwaltung zurückgegeben wird. Rein gewerbliche Veranstaltungen sind auch in Zukunft unerwünscht. Alle anderen Veranstaltungen müssen mindestens einen Monat im Voraus angemeldet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung besteht nicht. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung in der Halle stattfinden darf, behält sich das Rathaus vor. Die Bewirtung darf ausschließlich von örtlichen Vereinen übernommen werden. Das Bürgermeisteramt entscheidet je nach Art und Umfang der Veranstaltung, ob eine Brandwache durch die Feuerwehr notwendig ist. Die Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Kostenlos nur bei gemeinnützigen Veranstaltungen

Anspruch auf kostenlose Nutzung besteht, wenn es sich um eine gemeinnützige Veranstaltung handelt, deren Erlös der Gemeinde oder einer der drei Kirchengemeinden zugute kommt.