Zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist, sowie zu einer Geldstrafe von 1200 Euro ist ein Automechaniker aus dem Donautal im Amtsgericht in Sigmaringen verurteilt worden. Der Vorwurf lautete auf unerlaubtem Umgang mit gefährlichem Abfall. Der 34-jährige hatte zwei alte Autos über einen Zeitraum von insgesamt etwa eineinhalb Jahren auf der Wiese eines Bekannten zum Reparieren beziehungsweise Ausschlachten abgestellt, ohne die Betriebsstoffe und anderes gefährliches Material zu entfernen. Erschwerend kam nicht nur hinzu, dass diese Art von Taten bereits mehrfach vorgekommen waren, für die der Beklagte wiederholt Geldstrafen aufgebrummt bekommen hatte, sondern dass der Ort des Delikts im Naturpark Oberes Donautal und im Wasserschutzgebiet liegt. Die Betriebsstoffe und Metalle gelangten so ins Grundwasser.
Angeblich Schutzgebiet unbekannt
Auf Nachfragen von Richterin Lorine Haack wollte der Angeklagte nicht gewusst haben, dass der Ort in einem sensiblen Schutzgebiet liegt, obwohl er dort wohnhaft ist. Passenderweise muss der Autoschrauber, der nach eigenem Bekunden 1500 Euro netto verdient, aber rund 55 000 Euro Schulden hat, jetzt die Geldstrafe in Raten von je 150 Euro an den Naturschutzbund (NABU) zahlen. „Dies ist ein letzter Warnschuss“, so die Richterin, „sollten Sie weitere Verstöße begehen, wandern sie in den Knast!“ Zu seinen gerichtlich verordneten Auflagen gehört auch, dass der die Schrottfahrzeuge bis zum 30. Juni auf eigene Kosten sachgerecht entsorgen und dem Gericht, sowie dem Landratsamt einen entsprechenden Entsorgungsnachweis vorlegen muss.
Liebhaber der Marke Volvo
Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, bezeichnete sich als „Auto-Nerd“, der ein Faible für alte Fahrzeuge der schwedischen Marke Volvo habe. Es sei sehr schwierig, an entsprechende Original-Ersatzteile zu kommen. Das sei der Grund, weswegen er sich, wann immer sich ihm die Möglichkeit bietet, ein solches Fahrzeug kauft, um es dann zu Hause herzurichten. Allerdings, das warf ihm die Richterin ebenfalls vor, habe er eines der Autos rund ein Jahr lang im Freien auf der Wiese stehen lassen. In dem Jahr hatte der Rost Zeit, sich weiter ins Metall reinzufressen und die Achsen zu erodieren. Räder hatte das Gefährt auch keine mehr und so war es auch nicht mehr fahrtauglich. Von Herrichten oder Teile weiterverwenden könne so ja keine Rede sein, deshalb hätten wenigstens die Betriebsstoffe entfernt gehört, erläuterte Richterin Haack weiter.
Ernst der Lage nicht begriffen
„Aber der Motor könnte ja noch gebraucht werden“, verteidigte sich der Angeklagte, denn wenn man das Öl ablasse, sei der hinüber. Außerdem könne die Ölwanne an dem besagten Auto nicht rosten, da sie aus Alu sei. „Es scheint, dass Sie den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen haben“, sagte Richterin Haack und ermahnte ihn noch einmal eindringlich, die Entsorgung der alten Fahrzeuge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.