Weil sie eine Mauer auf einem Firmengelände angefahren hatte und ohne sich um den Schaden zu kümmern, davongefahren war, wurde eine junge Frau vor dem Amtsgericht Sigmaringen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro und einem Fahrverbot von zwei Monaten verurteilt.
Was ist in Sigmaringen passiert?
Die 23-Jährige war im August vergangenen Jahres auf den Parkplatz einer Bäckerei in Sigmaringen gefahren, um mit ihrer Mutter die Mittagspause zu verbringen. Nach dem Treffen mit ihrer Mutter parkte die Angeklagte rückwärts aus und gab dabei ordentlich Gas. Sie krachte gegen eine Mauer einer ansässigen Firma in der Bittelschießer Straße. Kurz darauf stieg sie aus, schaute sich den Schaden an ihrem Fahrzeug an, ehe sie wieder in ihr Auto stieg und davonfuhr.
Frau erkennt Fehlverhalten und meldet sich bei der Polizei
An ihrem Arbeitsplatz dämmerte es der jungen Frau, dass ihr Verhalten nicht richtig war und sie Fahrerflucht begangen hat. Sie rief die Polizei an. Dort bekam sie die Auskunft, sie solle sofort zur Unfallstelle zurückkehren, um sich dort mit den Beamten zu treffen. Mit diesem Entgegenkommen hätte die junge Frau dem Strafbestand einer Unfallflucht noch verhindern können, schilderte sie vor Gericht. Als die Frau dort ankam, empfing sie die Polizei mit der Information, dass bereits zwei Anzeigen eingegangen sind und sie damit tatsächlich Unfallflucht begangen habe. Zeugen hatten die Frau beobachtet und sie angezeigt.
Warum die Angeklagte abgehauen ist
„Ich war mit der Situation überfordert“, sagte die Frau vor Gericht aus. Sie habe erst seit Mai 2021 ihren Führerschein und befinde sich natürlich noch in der Probezeit. Ihr sei während der Arbeitszeit aber klar geworden, dass das Verhalten nicht in Ordnung gewesen ist. Deshalb habe sie die Polizei angerufen. Zudem habe sie sich nach dem Anruf bei der Polizei auch bei der geschädigten Firma gemeldet, um sich um die Schadensregulierung zu kümmern. In einer ersten Schätzung belief sich der Schaden auf rund 3000 Euro. Die tatsächliche Instandsetzung der Mauer kostete am Ende 1400 Euro. Diesen Schaden übernahm die Versicherung der Frau. Die beiden geladenen Zeugen wurden nicht mehr vernommen, da die Frau die Tat einräumte.
Einspruch gegen Strafbefehl
Auf Frage von Richterin Kristina Selig, was mit ihrem eigenen Auto gewesen sei, erklärte die junge Frau, dass dieser „ordentliche Schrammen“ habe, sie sich aber noch nicht weiter darum gekümmert habe. Gegen den Strafbefehl, der neben einer Geldstrafe ein sechsmonatiges Fahrverbot vorsah, erhob die Frau Einspruch.
Fahranfängerin gibt an, auf das Auto verzichten zu können
Vor Gericht schilderte die Angeklagte weiter, dass sie nur rund 1200 Euro netto verdienen würde, wovon bereits 650 Euro durch Miete weggingen. Im Fahreignungsregister in Flensburg hat die 24-Jährige keine Eintragungen. Sie befindet sich aber noch in der Probezeit. Der Richterin war es wichtig zu erfahren, ob die junge Frau ihrer Arbeit auch ohne Auto nachkommen könne. Die Arbeit sei kein Problem, schilderte die Angeklagte. Sie benötige ihr Auto vor allem für Fahrten zum Arzt, zum Einkaufen und in der Freizeit. „Im schlimmsten Fall würde es auch zu Fuß gehen“, antwortete sie.
Fahranfängerin muss Führerschein abgeben
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen zu je 40 Euro (1200 Euro) und drei Monate Fahrverbot. Strafmildernd bewertete der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hechingen, dass die Frau die Tat eingeräumt habe und sich um den Schaden gekümmert habe. Dennoch habe sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Verteidigung beantragte, die Frau zu einer Geldstrafe von 1000 Euro zu verurteilen und das Fahrverbot auf einen Monat zu beschränken. Richterin Selig verurteilte die Frau zu einer Strafe von 1200 Euro und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zudem bekommt die Frau ein zweimonatiges Fahrverbot auferlegt.
Die Begründung der Richterin
„Die ursprüngliche Schadenshöhe war deutlich höher. Ich halte zwei Monate Fahrverbot für angemessen“, sagte Richterin Selig in ihrer Begründung. Positiv hob sie hervor, dass die Frau sich um den Schaden doch noch gekümmert habe.