Das Amtsgericht Sigmaringen hat das Verfahren gegen einen 34-Jährigen wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung eingestellt. Richterin Kristina Selig verhängte gegen den Angeklagten eine Geldauflage von 1000 Euro, die dieser bis Anfang April an das Frauenhaus Sigmaringen zu leisten hat.
Übergriffe im Meßkircher Großraumbüro
Der 34-Jährige ist verheiratet, er hat Kinder und lebt im Bodenseekreis. Beschäftigt war er zusammen mit einigen jungen Frauen in einem Meßkircher Großraumbüro. Dabei war es im Januar und Juni vorigen Jahres offenbar zu Übergriffen des Beschuldigten gekommen, die ihm Staatsanwalt Marvin Heim in seiner Anklageschrift vorhielt. Der 34-Jährige erklärte vor Gericht, dass er sein missverständliches Tun eher als kameradschaftliche Geste verstanden hätte, um so „die Stimmung in der Firma aufzuhellen“. Sie hätten stets gemeinsam gefrühstückt und es sei auch mal herumgealbert worden.
Konfrontativen Gespräch mit Firmenchef
Die in den Zeugenstand geladenen Frauen stellten den Sachverhalt jedoch anders dar. So berichtete eine 21-Jährige, dass der Angeklagte gegen ihren Willen während der Arbeit versucht habe, ihr die Schulter zu massieren. Auch dessen unerwünschte Umarmung empfand sie eher wie einen Würgegriff. Eine 27-jährige werdende Mutter beschrieb dessen Umarmung als im höchsten Maße beklemmend, sie habe sich total erschrocken und kurze Atemnot gespürt. Eine 25-Jährige sagte aus, er habe ihr die Hände spontan mit Männerparfüm besprüht, um nach der Duftnote zu fragen. Zu Dritt hätten sie als Betroffene im Juni 2021 beschlossen, ihre Beschwerden dem Firmenchef vorzutragen. Dieser hätte schnell auf die Vorfälle reagiert, dem belasteten Mitarbeiter nach einem konfrontativen Gespräch gekündigt und ihn sofort freigestellt. Nach Auskunft seines Verteidigers Heinz Tausendfreund gab es bereits vor dem Arbeitsgericht eine Verhandlung mit seinem Mandanten, es sei ein Vergleich geschlossen worden.
34-Jähriger entschuldigt sich bei den Frauen
Moniert wurde von der Verteidigung, dass die Frauen die Übergriffe des Angeklagten bei der Polizei erst drei Monate später, im September 2021 angezeigt hätten. Da sich der Schaden für die betroffenen Personen in Grenzen hielt, drängte die Verteidigung darauf, die Taten als Vergehen zu betrachten. Der Einstellung über eine Geldauflage stimmte der Staatsanwalt nach kurzer Beratung und der Angeklagte zu. „Sie sollten sich gegenüber Arbeitskolleginnen künftig mehr in Zurückhaltung üben“, gab die Richterin dem 34-Jährigen mit auf den Weg. Dieser kam auch den Aufforderungen der Frauen nach, sich für sein Fehlverhalten vor Gericht ausdrücklich zu entschuldigen.