Das wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angestrengte Verfahren gegen einen 20-Jährigen ist vor dem Amtsgericht Sigmaringen vorläufig eingestellt worden. Richterin Linda-Sue Blaszko erklärte dies im Einverständnis von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sie bürdete dem Angeklagten eine Strafsumme von 1000 Euro auf, die er bis Anfang Mai an die Suchtberatungsstelle Sigmaringen zu bezahlen hat.
Dem nahe Meßkirch lebenden jungen Mann hielt Staatsanwalt Matthias Buck in der Anklageschrift vor, im Sommer 2023 im Großraum Sigmaringen einen schwunghaften Handel mit Cannabis und anderen Betäubungsmitteln betrieben zu haben.
Eiswasserhaschisch angeboten
Konkret ging es um drei zeitlich nahe beieinander liegende Delikte: So um die Veräußerung von zwölf mit Marihuana präparierten Joints, um zwei Gramm offeriertes Kokain, als „Schnee“ verklausuliert. Drei weitere Gramm Marihuana hatten feiernde Gäste einer Meßkircher Shisha-Bar bei ihm bestellt – und nur letzteres Geschäft sei für 30 Euro tatsächlich über die Bühne gegangen, entgegnete der Angeklagte: „Die anderen Angebote habe ich zwar gemacht, zu Verkäufen ist es aber nicht gekommen!“
Bei dem mit „Schnee“ umschriebenen Produkt handle es sich nicht um ein Opiat, sondern um gefrorenes Haschisch, auch bekannt als Eiswasserhaschisch, eine Art Cannabiskonzentrat.
Handydaten ausgewertet
Auf die Spur seiner strafbaren Handlungen war die Polizei nach der Auswertung von Chatverläufen in einem der Handys des Angeklagten gekommen, das laut Staatsanwalt bei einer Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten beschlagnahmt wurde. Der als Zeuge geladene Polizeioberkommissar aus Überlingen, sagte aus, dass er für solcherlei Rauschgiftdelikte zuständig ist.
Neben einer geringen Menge Marihuana hätten sie vor Ort auch 2000 Euro in bar gefunden. Das Geld hätte mit Drogengeschäften nichts zu tun, erläuterte sein Verteidiger Thomas Buchholz die Praxis des Angeklagten, an jedem Monatsende sein Guthaben auf dem Bankkonto abzuräumen. Die konfiszierte Summe bekäme er wieder zurück, sagte ihm die Richterin zu.
Jugendstrafrecht angewandt
„Meine Fehler habe ich eingesehen“, gab sich der Angeklagte reumütig und bezog sich auch auf die polizeiliche Untersuchung im Elternhaus, da sei „der Teufel los gewesen“. Der Vertreter der Jugendhilfe im Strafverfahren riet dem Gericht in seiner Expertise zur Anwendung des Jugendstrafrechts und hielt dem 20-Jährigen zugute, dass dieser sein Leben nach beruflich absolvierter Lehre „ein bisschen auf die Reihe gebracht“ habe. Außerdem sei der gebürtige Pfullendorfer vom eigenen Drogenkonsum gänzlich abgekommen. Jetzt gelte es, die Führerscheinstelle zu besänftigen: Diese hatte dessen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins bis zur nun abgeschlossenen Gerichtsverhandlung auf Eis gelegt.