Im Prozess gegen die Mitglieder einer Rockergruppe aus Sigmaringen mit Clubheim in Laiz wegen Brandstiftung und unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge verurteilte die Strafkammer des Landgerichts Hechingen unter Vorsitz von Richter Hannes Breucker alle vier Angeklagten zu Haftstrafen. Der 33-jährige Präsident muss fünf Jahre, die beiden Drogenkuriere (34 und 24 Jahre) jeweils für vier Jahre sowie der Brandstifter für zwei Jahre und vier Monate einsitzen. Für alle vier Verurteilten ordnete das Gericht Haft-Fortdauer an. Mit den Urteilen zog die Strafkammer nach fünf Verhandlungstagen einen Schlussstrich unter das Verfahren.
Nach Befragung zweier Polizeibeamter und umfangreichen Verlesungen von Abhörprotokollen eröffnete Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter am Donnerstagnachmittag den Reigen der Plädoyers. Die Anklage habe sich weitgehend bestätigt und das Ganze sei ein Fall von organisierter Kriminalität. Als schockierend bezeichnete Beiter die Zeugen-Aussage des 69-jährigen Opfers aus Überlingen, dem der 26-jährige Angeklagte im Auftrag seines Präsidenten am 12. November 2019 den Volvo abgefackelt habe. Die Ehefrau dieses Zeugen sei aufgrund der Bedrohungen zusammengebrochen und zwei Wochen im Krankenhaus gewesen. Der Ankläger beantragte für alle vier Angeklagten eine Verurteilung zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten und bis zu sechs Jahren ohne Bewährung.
Der Verteidiger des Präsidenten (33 Jahre) sah bei seinen Mandanten allenfalls eine Verurteilung wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln. Mit Blick auf die zu erwartende Strafe, könne man vier Punkte der Anklage einstellen und im Übrigen sei sein Mandant freizusprechen.
Gute Sozialprognose bei 26-Jährigem
Die beiden Anwälte des 26-Jährigen verwiesen auf die gute Sozialprognose ihres Mandanten, der sich wegen der Brandstiftung beim Geschädigten um Wiedergutmachung bemühe. Während seiner Untersuchungshaft sei er Vater geworden und habe damit erschwerte Haftbedingungen gehabt. Seine Lebensgefährtin warte auf ihn und nehme an der Verhandlung vom ersten Tag an teil. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung mit Auflagen wäre angemessen. Beide Verteidiger beantragten für ihren Mandanten die Aufhebung des Haftbefehls.
Für den 34-jährigen Angeklagten käme nach Ansicht seines Verteidigers für die Drogenfahrt ab Köln nur eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Handel treiben in Frage und damit eine Strafe im Bereich von maximal drei Jahren Gefängnis. Mit großer Leidenschaft plädierte der Verteidiger des 24-Jährigen, der ebenfalls lediglich wegen der Fahrt mit dem Marihuana ab Köln zu verurteilen sei. Eine Einfuhr aus den Niederlanden habe es auf keinen Fall gegeben. Unter Hinweis auf eine aktuelle Entscheidung in einem ähnlich gelagerten Fall beim Landgericht Heilbronn sei das von der Staatsanwaltschaft beantrage Strafmaß angemessen.
In seiner Urteilsbegründung wies Richter Breucker den 33-jährigen Präsidenten darauf hin, dass er bereits eine gewisse Bandbreite an Straftaten entwickelt habe. Er habe nicht nur den Auftrag zur Brandstiftung gegeben, sondern die Behörden hätten auch zwei Kilogramm Marihuana sicher gestellt, das für ihn bestimmt gewesen sei. Hinzu komme noch ein drohender Bewährungswiderruf aus einer anderen Verurteilung.
Fingerabdrücke an den Drogen-Beuteln
Dem 34-Jährigen sei nur eine Beteiligung am Transport der 9,6 Kilogramm Marihuana nachzuweisen gewesen. Ein wichtiger Beweis sei, dass seine Fingerabdrücke an den Drogen-Beuteln festgestellt worden waren. Der beim Drogen-Transport eingesetzte Mercedes-Citan werde eingezogen.
Dem 26-jährigen Drogenkurier habe man nur das unerlaubte Handeln mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen nachweisen können, dies jedoch in nicht unerheblicher Menge. Eine Einfuhr aus den Niederlanden allerdings nicht. Mit seinem Geständnis habe er jedoch am Schluss noch die Kurve gekriegt. Auch sein Pkw müsste jedoch eingezogen werden.
Leid über eine Familie gebracht
Für große Aufmerksamkeit sorgte die Urteilsbegründung von Richter Breucker zum Strafmaß des 26-Jährigen. Für ihn spreche sein frühzeitiges Geständnis zum Vorwurf der Brandstiftung, dass er sich dafür ernsthaft entschuldigt habe und Schadenswiedergutmachung nach Kräften betreibe. Zu seinen Gunsten habe man auch berücksichtigt, dass er seine Haftstrafe als Erst-Verbüßer antrete. Mit der Haftstrafe von insgesamt 28 Monaten wolle man ihm jedoch eine Perspektive eröffnen, denn nach Abzug der bisherigen U-Haft müsse er davon bei guter Führung noch acht Monate verbüßen. Gegen ihn spreche jedoch, dass er nicht nur einen hohen Schaden angerichtet habe, sondern mit der Tat auch Leid über die ganze Familie des Opfers gebracht habe. Der Geschädigte habe in der Verhandlung teilweise sehr gebrochen gewirkt. Richter Breucker wies den 26-Jährigen auch darauf hin, dass zwei Zeugen berichtet hätten, dass sie den Auftrag zur Brandstiftung abgelehnt hätten, während er jedoch den Auftrag ausgeführt hätte. Dem 26-Jährigen gab er abschließend den Rat: „Sie sollten Ihre Strafe innerlich akzeptieren“.
Alle vier Männer können noch gegen ihre Verurteilung Haftbeschwerde einlegen und ihnen steht noch das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.