Günther Töpfer

Der 34-jährige Präsident eines Rockerclubs, der in Pfullendorf wohnt, hat im November 2019 ein inzwischen 27-jähriges Clubmitglied aus Herdwangen dazu angestiftet, in Überlingen einen Volvo anzuzünden. Diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft räumt der Präsident über seinen Anwalt beim dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Hechingen ein. Jedoch erst, nachdem das 27-jährige Klubmitglied gestand, dass er den Volvo am linken hinteren Reifen in Brand steckte. Insgesamt sitzen vier Personen auf der Anklagebank, die allesamt in unterschiedlichen Strafanstalten in Untersuchungshaft sitzen. Die Verhandlung unter Vorsitz von Landgerichts-Vizepräsident Hannes Breucker erfolgte weiterhin unter starken Sicherheitsvorkehrungen.

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Zwei Angeklagte sind nicht vorbestraft

Aus einem von Richter Breucker verlesenen Auszug aus dem Bundeszentralregister ging hervor, dass zwei Angeklagte (34 und 24 Jahre alt) bisher noch nicht mit der Justiz in Konflikt geraten waren. Der Brandstifter hingegen wurde bereits vom Amtsgericht Überlingen wegen vorsätzlicher Gefährdung im Straßenverkehr und vom Amtsgericht Konstanz wegen unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln verurteilt. Der Rocker-Präsident wurde von den Amtsgerichten in Sigmaringen und Singen wegen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, wegen Besitzes verbotener Waffen und wegen der Ingebrauchnahme von nicht versteuerten Fahrzeugen verurteilt.

DNA-Spuren und Telefonprotokolle weisen auf die Angeklagten

Detailliert berichtete danach eine Polizeibeamtin von der Polizeidirektion Friedrichshafen über das Ergebnis der Spurensicherung. Sie hatte die 18 Beutel mit insgesamt 9,6 Kilogramm Marihuana aufgeschnitten, die mit einem Klebestreifen verschlossen waren. Bei der Untersuchung konnte sie unterschiedliche DNA-Spuren feststellen. Beim Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamts Stuttgart hatte eine Diplom-Biologin molekular-genetische Untersuchungen an den Klebestreifen der Beutel durchgeführt. Die Gutachterin berichtete dem Gericht, dass sie dabei DNA-Merkmale von den Tatverdächtigen und einer unbekannten Person festgestellt habe. Sie habe 16 Merkmals-Kategorien untersucht und dabei festgestellt, dass die unbekannte Person mit einem der beiden Tatverdächtigen verwandt sein muss. Sowohl DNA-Spuren an den Klebestreifen der Pakete als auch Aussagen in den abgehörten Telefongesprächen dürften die Täter überführen. Laut einer Zeugenaussage sollen die Drogenlieferanten auch mit der kalabrischen Mafia in Kontakt gestanden haben.

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Ein 55-jähriger Kriminalbeamter aus Friedrichshafen berichtete ausführlich über die Zollkontrolle auf der A 81, bei der ein Mercedes Citan durchsucht worden war. Die dreiteilige Abdeckung des Kastenwagens sei zur Fahrerseite verschraubt gewesen. Den Schließmechanismus habe er regelrecht aufhebeln müssen. „Es hat im Auto stark nach Marihuana gerochen“, sagt ein Polizist vor Gericht. Um den Geruch zu neutralisieren, legten die Lieferanten einen Wunderbaum ins Versteck. Einen GPS-Sender habe er an dem Fahrzeug nicht entdeckt. Sein 56-jähriger Kollege berichtete, dass das Kurier-Fahrzeug mit dem Rauschgift schon lange observiert worden sei. Ein GPS-System hätte man auf jeden Fall entdeckt, denn das Auto sei zur Durchsuchung auf eine Hebebühne gestellt worden.

Hinweisgeber muss unbekannt bleiben

Kompliziert wurde es, als ein 46-jähriger Kriminalhauptkommissar vom Polizeipräsidium Ravensburg aussagen sollte. Denn Richter Breucker hatte zuvor eine Sperrerklärung des Innenministeriums verlesen, wonach der Name einer Vertrauensperson (VP) in der Verhandlung nicht genannt werden darf, weil sie ihr Nachteile bereiten würde. Das große Verfahren sei durch einen vertraulichen Hinweis dieser Person im Juli 2019 in Gang gesetzt worden, deren Aussage vom Gericht nun auch nicht als Beweismittel erörtert werden darf. Der Kriminalbeamte legte in der Verhandlung eine beschränkte Aussagegenehmigung nach dem Beamten-Status-Gesetz vor und bestätigte lediglich, dass er den Vermerk über den Hinweis auf den Drogenhandel für die Akte angelegt habe.

Zeuge hat von der Brandstiftung gehört

Nach einer Verlesung von Protokollen aus der Telefonüberwachung berichtete ein 23-jähriger aus dem Bodenseekreis über seine Erfahrungen im Clubheim. Er sei zusammen mit einem anderen Mann, ebenfalls ein Prospekt (Anwärter), gewesen. Von der Brandstiftung in Überlingen habe er zwar gehört, doch diesen Auftrag hätten sie beide abgelehnt. Von Rauschgift habe er bei den Partys im Clubheim nichts mitbekommen. In der Zwischenzeit sei er auch nicht mehr im Clubheim aktiv.

Urteil voraussichtlich Ende Oktober

Abschließend gab der Vorsitzende Richter Breucker einen Überblick über die Fortsetzung des Verfahrens. Am Donnerstag, 22. Oktober werde ab 8.30 Uhr die Verhandlung mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Eventuell könne an diesem Tag bereits Beweisaufnahme geschlossen werden, meinte er. Das Urteil wird für Ende Oktober erwartet.