Eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, erhielt ein 51-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Sigmaringen. Richterin Lorine Haack ordnete zudem eine Geldstrafe von 1000 Euro an, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen ist. Dem Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Krankenkasse beantragte Insolvenzverfahren

Der Angeklagte fungierte in einer Kreisgemeinde als Inhaber eines Einzelunternehmens im Baugewerbe. Ihm legte Staatsanwalt Markus Engel zur Last, zwischen Februar und September des Vorjahres in acht Fällen die Sozialversicherungsbeiträge in betrügerischer Absicht nicht abgeführt zu haben. Die Krankenkasse hatte daraufhin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ihn beantragt.

Buchführung ein Kuddelmuddel

In einem weiteren Anklagepunkt wurde dem 51-Jährigen vorgeworfen, dass er sich aufgrund seiner desolaten wirtschaftlichen Verhältnisse einen Vermögensvorteil verschafft habe, indem er bestellte Baustoffe nicht bezahlte: Schaden 4500 Euro. Hierbei vermochte sein Verteidiger Markus Zeller glaubhaft vor Gericht zu versichern, dass sein Mandant bei seiner Bestellung vor Ort eine hohe Abschlagszahlung leisten wollte. Doch wegen einer Rabattaktion habe ihn ein Kundenbetreuer darauf gedrängt, sich registrieren zu lassen. Als die Rechnung dann per Post ins Haus trudelte, sei er allerdings – wohl auch aufgrund seiner chaotischen Buchführung – seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen, bestätigten zwei geladene Zeugen der betroffenen Firma. Dessen wahren finanziellen Verhältnisse waren auch vor Gericht nicht durchschaubar – ein „riesen Kuddelmuddel“, nannte dies der Staatsanwalt. Inzwischen hat der Anwalt des Angeklagten die Dinge aber geregelt und mit der geschädigten Firma eine monatliche Ratenzahlung ab Januar 2022 vereinbart. Daraufhin stellte Richterin Haack dieses Verfahren ein.

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Übereinkunft mit der Krankenkasse

Die Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen zweier Beschäftigter räumte der Angeklagte ein. Auch hierbei hat sein Verteidiger ein Übereinkommen mit der Krankenkasse getroffen: Seit Mai dieses Jahres werden Rückstände über zusätzliche Nachzahlungen beglichen. „Ich entschuldige mich für alles“, sagte der Angeklagte reumütig vor Gericht.

Acht Eintragungen im Strafregister

2008 war der heute 51-Jährige in die Baubranche eingestiegen. Ein Blick in sein Strafregister zeigte, dass der Angeklagte seit 2013 acht Eintragungen hat, vornehmlich wegen Betrugs und körperlicher Gewalt. Inzwischen hat er einen Neustart als Subunternehmer gewagt, ist also weiterhin selbstständig. Die Geschäfte würden gut laufen. In Auftrag gegeben habe er auch eine für ihn von außen tätige Buchhalterin, die für eine funktionierende Kassenlage sorgt. Somit sei dessen Existenz „auf vernünftige Beine gestellt“, warb sein Verteidiger um Berücksichtigung aktueller Tatsachen.

Letzte Chance für den Angeklagten

Eine positive Prognose stellte auch Staatsanwalt Markus Engel für den Angeklagten aus. In seinem Plädoyer, dem sich der Verteidiger zustimmend anschloss, hielt Engel dem Kleinunternehmer zugute, dass er geständig sei und bereits Wiedergutmachungen getroffen habe. So fand sich das vom ihm geforderte Strafmaß im Urteil der Richterin wieder. Beide sprachen von einer „letzten Chance“ für den 51-Jährigen. Bei Verletzung der Bewährungsauflagen würde ihm unweigerlich das Gefängnis drohen.