Vor dem Amtsgericht Sigmaringen ist ein 43-Jähriger wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro sowie einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungsfrist verurteilt worden. Und er trägt die Verfahrenskosten. Richterin Lorine Haack sah ihn des Tatbestands überführt, sich Vermögensvorteile verschafft zu haben, in dem er unberechtigte Unterhaltszahlungen kassierte.

Überzahlung von insgesamt 5660 Euro

Der Mann lebt im Raum Pfullendorf, ist verheiratet und hat Kinder. Anfang 2018 hatte ihm, dem Arbeitslos gemeldeten, das Jobcenter Sigmaringen aufgrund seiner Angaben Unterhaltszahlungen gewährt. Verheimlicht hatte er der Behörde seine danach erfolgte Beschäftigungsaufnahme als Bauhelfer. Aktuell ist er in dieser Arbeit wieder als Minijobber tätig. Als weiteren Anklagepunkt hielt ihm die Staatsanwaltschaft vor, ebenso eine Beschäftigung seiner Tochter nicht angezeigt zu haben, bevor sie ihre Ausbildung im Herbst 2018 antrat. So sei es zu einer Überzahlung von insgesamt 5660 Euro gekommen.

Ausreden auf Ausreden

Der Mann spielte bei der Verhandlung den völlig Ahnungslosen und Nichtwissenden. „Mag sein, dass ich mich persönlich nicht abgemeldet habe, aber ich habe ja auch eine Sperre bekommen“, erklärte er lapidar und versuchte, entgegen aller Logik den Spieß umzudrehen: Im sei schleierhaft, dass sich das Jobcenter nicht früher bei ihm gemeldet hätte. Rigoros bestritt er, dass seine Tochter vor ihrem Ausbildungsbeginn entlohnt worden sei: „Das stimmt nicht!“ Gebetsmühlenartig wiederholte er: „Da muss etwas schief gelaufen sein.“ Offenbar in der Hoffnung auf eine Vertagung, stellte er in Aussicht, im familiären Kreis diesen Sachverhalt erst einmal aufklären zu wollen.

Bereits 2017 schon einmal überführt

Doch auf solche Mätzchen ließ sich die Richterin nicht ein. Er hätte drei Monate Zeit gehabt, den Inhalt der Ladung zu studieren. Zudem seien bei einer Durchsuchung seiner Wohnung die meisten Belege seiner monatlichen Lohnabrechnungen gefunden worden. „Das ist kein absichtlicher Betrug gewesen“, beteuerte der Angeklagte unbeirrt. Und als alles nicht verfing, fiel ihm ein, einen Anwalt einschalten zu wollen. Beim Blick ins Strafregister stellte die Richterin fest, dass gegen ihn schon 2017 wegen Veruntreuung von Arbeitslosengeld erfolgreich ermittelt worden war. Auch die Staatsanwältin nahm ihm die Ausflüchte nicht ab: „Das sind alles unwahre Schutzbehauptungen.“ Sie beantragte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

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Richterin hat keine Zweifel am Vorsatz

Zweifelsfrei stand für Lorine Haack fest, dass der 43-Jährige seine Arbeitsaufnahme absichtlich verschwiegen hatte, damit die Unterstützungsgelder weiter fließen. Das Beschäftigungsverhältnis seiner Tochter vor ihrer Ausbildung sei durch die ordnungsgemäße Anmeldung des Arbeitsgebers nachgewiesen: „Als Familienvater müssen sie das mitbekommen haben“, betonte sie. Gleichwohl habe sie in ihrem Urteilsspruch noch einmal Gnade walten lassen. Sollte er in Berufung oder Revision gehen, prognostizierte sie ihm: „Sie spielen mit dem Risiko, dass sich ihre Situation verschlechtert!“