Amtsrichterin Kristina Selig hat das Verfahren gegen einen ehemals im Kreis Sigmaringen wohnhaften Mannes mit einer Geldauflage von 600 Euro vorläufig eingestellt. Der 52-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht Sigmaringen wegen Betrugs verantworten.
Vorteil verschafft?
Dem Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, dass er sich einen vermögenswerten Vorteil durch eine Überbezahlung des Jobcenters in Höhe von 1300 Euro im Oktober vergangenen Jahres verschafft habe, obgleich er im besagten Monat wieder als Berufskraftfahrer in Lohn und Brot stand. Der 52-jährige Angeklagte und sein Verteidiger Stefan-Nicolai Korn versicherten Amtsrichterin Kristina Selig, dass die berufliche Veränderung dort sehr wohl vom 52-Jährigen telefonisch angezeigt worden war – wegen seiner Schreibschwäche habe er generell diese Art der Übermittlung bevorzugt. Außerdem sei die Rückzahlungsmodalität mit dem Jobcenter vereinbart, allerdings wegen eigener Zahlungsverpflichtungen mit etwas Verspätung.
Als Zeugin trat eine im Jobcenter nicht mehr tätige 28-Jährige auf, die dessen Identität überprüft hatte, als sich der Angeklagte bei ihr „über eine falsch eingetragene Arbeitslosigkeit“ beschwerte. Zum Sachverhalt lieferte sie keine Details, erklärte aber den Fehler unter anderem damit, dass unter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Behörde ein stetes „Kommen und Gehen“ herrschen würde.
Bis Anfang Oktober Zeit
Jetzt hat der 52-Jährige, der mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern lebt und dort auch beschäftigt ist, bis 1. Oktober Zeit, den vom Gericht eingeforderten Geldbetrag an die „Helfer vor Ort“ in Veringenstadt zu überweisen, um eine endgültige Einstellung des Verfahrens gegen ihn zu erreichen.