Seit 1993 hilft das Team von Infobest Palmrain bei grenzüberschreitenden Fragen zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz zweisprachig, unabhängig und kostenlos weiter. Vor allem Grenzgänger wenden sich an die Informations- und Beratungsstelle im ehemaligen französischen Zollgebäude an der Palmrainbrücke, der einzigen trinationalen im Infobest-Netzwerk. Am Freitag feiert die Anlaufstelle für Bürger, Vereine, Unternehmen, Verwaltungen und Politiker aus dem Dreiland ihr 25-jähriges Bestehen.
- Wer trägt Infobest Palmrain? Das Jahresbudget von Infobest Palmrain in Höhe von 337 800 Euro wird zu je einem Drittel von der deutschen, französischen und schweizerischen Seite getragen. Finanzierungspartner in Deutschland sind das Land, der Landkreis Lörrach, die Städte Lörrach, Rheinfelden und Weil am Rhein, die Regiogesellschaft Schwarzwald-Oberrhein und der Regionalverband Hochrhein-Bodensee. Die aktuelle Finanzierungsperiode endet am 31. Dezember 2019. Im April hielt das Aufsichtsgremium der Infobest Palmrain fest, dass der feste gemeinsame Wille der politisch Verantwortlichen bestehe, die Anlaufstelle darüber hinaus weiterzuführen.
- Wer wendet sich an Infobest? 1993 wandten sich 532 Menschen an die Infobest Palmrain; 2017 registrierte die Stelle 6750 Anfragen von 6302 Kunden. Insgesamt wurden in den 25 Jahren mehr als 110 000 Anfragen bearbeitet. Etwa die Hälfte der Nutzer sind Franzosen, knapp ein Drittel Deutsche und etwa ein Siebtel Schweizer. Diese Verteilung spiegle wohl in erster Linie die Grenzgängerströme in der Region wider, erklärt Anne-Kathrin Baran, die seit Dezember als deutsche Referentin dem dreiköpfigen Beratungsteam angehört.
Knapp 1000 Anfragen kamen 2017 aus Südbaden; davon der größte Teil (767 Kunden) aus dem Landkreis Lörrach. Zu gut 90 Prozent sind die Ratsuchenden Privatpersonen; hinzu kommen Unternehmen (sieben Prozent) und Verwaltungen (1,2 Prozent). Kaum eine Rolle spielen mit 0,2 Prozent Vereine.
- Was wird am häufigsten gefragt? Im vergangenen Jahr waren Krankenversicherung, Steuern und Renten die häufigsten Themen. Hier beispielhaft drei der wichtigsten Fragen samt Antworten:
Ich werde Grenzgänger in der Schweiz. Wo muss ich mich krankenversichern?
Nach den EU-Regeln über die Koordinierung der Sozialversicherung, die auch im Verhältnis zur Schweiz gelten, muss man sich im Land der Erwerbstätigkeit krankenversichern. Grenzgänger in die Schweiz haben ausnahmsweise ein sogenanntes Optionsrecht. Wenn sie dieses innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, können sie sich auch in Deutschland krankenversichern.
Ich habe lange aus der Schweiz Krankentaggeld bezogen und über meine Erwerbsunfähigkeitsrente wurde noch nicht entschieden. Mir wurde gesagt, dass ich bis dahin keine Leistungen aus Deutschland beziehen kann. Stimmt das? Bis zu einer Entscheidung über eine Erwerbsunfähigkeitsrente kann in Deutschland über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld bezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb der vergangenen Jahre für mindestens zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet wurden. In der Schweiz müssen auf das Krankentaggeld allerdings anders als in Deutschland keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Das führt dazu, dass die Betroffenen in Deutschland tatsächlich kein Arbeitslosengeld beziehen können, wenn sie mehr als zwölf Monate Krankentagegeld aus der Schweiz bekommen haben. Gegebenenfalls besteht jedoch Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Ich arbeite nicht mehr in der Schweiz. Kann ich mir mein Pensionskassenguthaben auszahlen lassen?
Es ist lediglich eine Barauszahlung des überobligatorischen Teils des Pensionskassenguthabens möglich, also des Teils, der über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgeht. Der obligatorische Teil kann in der Regel nicht vor Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt werden.
Kontakt: Telefon 07621/750 35, E-Mail: palmrain@infobest.eu