Grenzpendler sollen, auch wenn die Schweiz zum Hochinzidenzgebiet erklärt würde, weiter problemlos ein- und ausreisen können. Das Chaos vom vergangenen Frühjahr an den Grenzen soll es nicht mehr geben. Stattdessen hat sich das Land mit den Quarantäne-Einreisebestimmungen geholfen. Der Grenzverkehr ist damit de facto schon eingeschränkt, jedoch für Pendler noch weitestgehend unbeeinflusst möglich.
Doch sollten die Nachbarländer zu Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten erklärt werden, ändert sich einiges für die Berufspendler. Auch sie müssen dann regelmäßig negative Tests vorweisen – dafür sorgt das Land nun vor. Was Sie dazu wissen müssen.
Werden die Schweiz, Frankreich oder Österreich bald zum Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet erklärt?
Das hängt von den entscheidenden Gremien ab: Das Auswärtige Amt, dsa Bundesinnenministerium und das Bundesgesundheitsministerium entscheiden darüber, ob es so weit kommt. Aber vieles deutet darauf hin. Frankreich, Österreich und die Schweiz gelten bislang nur als Risikogebiete.
Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet basiert auf zwei Faktoren. Ein Staat oder Gebiet, in dem es innerhalb von sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab, qualifiziert sich für die genauere Betrachtung. „Anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien“, da bleibt das RKI etwas unscharf, werde dann festgelegt, ob ein besonders erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
Die Sieben-Tage-Inzidenz für Frankreich liegt derzeit (Stand 4. Februar) bei 221,5 pro 100.000 Einwohner, „mit steigender Tendenz“, wie Claudia Krüger, Sprecherin des Landessozialministeriums, auf Anfrage mitteilt. Bei der Schweiz liegt die Zahl derzeit deutlich niedriger bei 125,0. „Aufgrund der Überschreitung der 200er-Inzidenz-Marke in Frankreich und der weiterhin steigenden Fallzahlen muss mit einem erhöhten Infektionsrisiko und einer damit einhergehenden Einstufung als Hochinzidenzgebiet gerechnet werden“, ergänzt die Sprecherin. Vor allem hier drohen Pendlern also Einschränkungen und eine Testpflicht.
Für wen gilt das kostenlose Testangebot?
In einer Mitteilung des Sozialministeriums heißt es, dass der Test für alle, die in Baden-Württemberg wohnen und im Ausland arbeiten, aber auch für Menschen, die im Ausland leben und in Baden-Württemberg arbeiten. Auch Studenten, die im Ausland leben und hierzulande studieren oder umgekehrt, können davon Gebrauch machen, Gleiches gilt für Auszubildende.
Allerdings braucht man dafür einen Nachweis vom Arbeitgeber oder der Uni beziehungsweise der Ausbildungsstätte, dass die Anwesenheit unbedingt notwendig ist.
Das alles gilt aber nur, wenn das Nachbarland zum Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet erklärt wurde. Wer als im normalen Risikogebiet Schweiz arbeitet, kann sich auch künftig nicht umsonst testen lassen.
Wo kann man sich testen lassen?
Tests sind bei Hausärzten und Corona-Schwerpunktpraxen möglich, die die Kassenärztliche Vereinigung auf ihrer Webseite gelistet hat. Zudem können Pendler die zentralen Teststellen in der Region nutzen. Dazu gehören unter anderem Friedrichshafen, Bad Säckingen, Lörrach und Freiburg. Bei den Testangeboten wird es sich vor allem um Antigen-Schnelltests handeln – sie reichen an der Grenze als Nachweis.
Die zentralen Teststellen sind ja nicht rund um die Uhr geöffnet – ist für den Fall eines grenznahen Hochinzidenzgebiets eine 24-Stunden-Öffnung angedacht?
Bislang ist dazu nichts bekannt. Voraussichtlich bleiben die Öffnungszeiten aber wie sie sind – denn zusätzliches Personal dürfte aufgrund der startenden Impfzentren und ausgelasteter Krankenhäuser kaum verfügbar sein.

Schweizer dürfen die kostenlosen Tests dann auch nutzen, wenn sie in Deutschland arbeiten oder beruflich zu einem Termin müssen?
Ja. Wer in Baden-Württemberg arbeitet, aber im Ausland wohnt, kann den Test auch nutzen. Fraglich ist nur, ob das praktisch überhaupt möglich ist. Denn: Sollte die Schweiz zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden, müssten Pendler schon vor der Einreise zur Arbeit ein negatives Testergebnis dabei haben.
Sie könnten also bestenfalls auf dem Rückweg bei längeren Aufenthalten einen Test machen, bevor sie in die Schweiz zurückkehren. Dort gilt Deutschland allerdings nicht als Risikogebiet, ein Test ist daher nicht notwendig.
Wie sollen Betroffene an die kostenlosen Tests gelangen?
Bislang geht das nur über den Hausarzt, die Schwerpunktpraxen oder bei den Testzentren. „Zeitnah“ will das Sozialministerium aber auch in grenznahen Apotheken Testungen anbieten. Ob dort dann lediglich Schnelltests verkauft werden, oder tatsächlich Abstriche gemacht werden, ist unklar.
Wie viel Spielraum haben Grenzpendler nach der Einreise, den Test noch zu machen? Räumlich und zeitlich gesehen?
Hier ist entscheidend, ob das Gebiet, aus dem man einreist, ein Risikogebiet oder ein Hochinzidenzgebiet ist. Bei Risikogebieten dürfen sich Einreisende noch bis zu 48 Stunden Zeit lassen, bevor sie ein Testergebnis vorlegen müssen – falls überhaupt nötig. Denn Grenzpendler hier von der Testpflicht ausgenommen.
Für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten gilt allerdings: Einreisende müssen bereits bei der Einreise einen Nachweis eines negativen Tests dabei haben. Das heißt also, dass die Einreise ohne negatives Testergebnis im Gepäck nicht möglich sein wird. Auch nicht für Pendler.
Man kann also in diesem Fall nicht erst einreisen und sich dann einen Test bei der Apotheke besorgen. Man muss ihn schon vor der Einreise gemacht haben. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise gemacht worden sein.
Und was für ein Dokument ist dann dort vorzuweisen, um kostenlos einen Test zu bekommen?
Die Bescheinigung muss der Arbeitgeber erstellen. Wichtig ist, dass darin steht, dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz unbedingt nötig ist und nicht durch Homeoffice ersetzt werden kann. Ein Musterformular gibt es bislang nicht.
Der Test darf ja nicht älter als 48 Stunden sein. Kann ich als Berufspendler bei der Apotheke dann gleich mehrere Tests bekommen, damit ich nicht alle zwei Tage dorthin muss?
Bislang gibt es die Möglichkeit noch nicht, bei den grenznahen Apotheken kostenlose Tests zu machen. Weil es einen schriftlichen Nachweis für das negative Testergebnis braucht, muss der Test aber voraussichtlich vor Ort gemacht und direkt ausgewertet werden – Selbsttest werden also kaum möglich sein. Daher müssen Grenzpendler damit rechnen, dass sie alle zwei Tage Testzentren, -Praxen oder -Apotheken aufsuchen müssen.
Wer übernimmt die Kosten für die Tests?
Die Tests sind für Grenzpendler in Baden-Württemberg kostenlos. Die Teststellen, bei denen die kostenlosen Tests gemacht werden können, müsse dann über zwischengeschaltete Abrechnungsstellen die Kosten zurückfordern.
So läuft es auch bei der Ausgabe der FFP2-Masken an Risikogruppen. Hier müssen die Apotheken zunächst in Vorleistung treten, bekommen dann aber eine Pauschale, abhängig von ihrem Umsatz verschreibungspflichtiger Medikamente, zurückerstattet.
Welches Budget hat das Land für diese kostenlosen Tests angesetzt und wie soll das finanziert werden?
Hier hält sich die Sprecherin bedeckt. Die Kosten ließen sich nur schwer abschätzen, „da sie davon abhängig sind für welche Zeiträume welche Nachbarländer zu Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten erklärt werden“, sagt Krüger.
Auch hingen die Kosten davon ab, wie viele Menschen in der Pandemie noch pendeln oder ohnehin regelmäßig getestet werden, weil sie beispielsweise in der Pflege arbeiten oder weil ein entsprechendes Testangebot des jeweiligen Nachbarland genutzt wird.
Ein Budget gibt es trotzdem: Die Landesregierung hat dafür 47,25 Millionen Euro bereitgestellt.
Was passiert, wenn der Test positiv ist? Darf man, wenn man schon eingereist ist und auf deutscher Seite den Test gemacht hat, nicht mehr ausreisen, sondern muss hier in Quarantäne?
Wie oben erwähnt, kann es diesen Fall ohnehin nur bei der Einreise aus normalen Risikogebieten geben. Hier gibt der Bund Aufschluss: Wer aus einem Risikogebiet eingereist ist, sich aber erst in Deutschland hat testen lassen, muss auf direktem Weg nach Hause oder in eine geeignete Unterkunft und sich dort mindestens zehn Tage isolieren. Das gilt allerdings nicht für Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiete. Denn hier ist die Einreise ohne Nachweis eines negativen Tests gar nicht möglich.