Es soll der 22. Juni sein – der Tag, an dem das Solemar – wenn auch eingeschränkt – wieder seine Pforten öffnet nach rund drei Monaten Schließungszeit. Theoretisch hätte das Solemar seit dem 6. Juni schon öffnen können, das ließ sich jedoch nicht bewerkstelligen, weil gerade die Reinigung der Schwimmbecken lief und die Freigabeprozedur der wieder aufgefüllten Becken einfach einige Zeit in Anspruch nimmt. „Wir benötigen eine Vorlaufzeit von zwei bis drei Wochen, um die Anlage tatsächlich wieder betriebsbereit hochzufahren und alle vorgeschriebenen Abläufe einhalten zu können“, erklärte Kurgeschäftsführer Markus Spettel Ende Mai. So betrage insbesondere die gesetzlich vorgegebene Frist bis zum Vorliegen der Ergebnisse der durch ein Labor zu untersuchenden Wasserproben für die frisch gefüllten Becken schon alleine etwa zwei Wochen.

Der Freude auf das Datum der Wiedereröffnung ist eine Menge Arbeit vorgeschaltet. Die Umsetzung der Hygienevorschriften und Sicherheitsmaßnahmen in der Landesverordnung stellt die Kur- und Bäder GmbH vor extreme Herausforderungen. Und parallel dazu laufen ja auch noch die umfangreichen Sanierungsarbeiten in der Therme.
Selbst wenn das Solemar nur eingeschränkt geöffnet hat und dadurch eher Kosten als Nutzen entsteht, sei es wichtig, die Therme wieder auf den Markt zu bringen, wie es Stadtrat Heinrich Glunz ausdrückte, denn das Solemar ist nun mal das Zugpferd für Touristen und Besucher, in die Stadt zu kommen. Was genau kommt also auf die Solemar-Besucher zu?
Begrenzte Personenzahl
Zunächst muss ein einrichtungsspezifisches Hygienekonzept festgelegt sein. Zur Wahrung des Infektionsschutzes ist die Zahl der am Badebetrieb teilnehmenden Personen zu beschränken. Auch für das Solemar gilt, dass die Nutzerdaten erhoben werden müssen.

- Wasserbecken: In Schwimmerbecken errechnet sich die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Becken aufhalten, aus der Wasserfläche mit 10 Quadratmetern pro Person. In Nichtschwimmerbecken darf sich pro vier Quadratmeter Wasserfläche eine Person aufhalten. In ausgewiesenen Therapiebecken errechnet sich die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Becken aufhalten dürfen mit 4,5 Quadratmetern pro Person bei Schwimmer- und mit 2,7 Quadratmetern pro Person bei Nichtschwimmerbecken. Zu- und Ausstiege in die Becken sind räumlich zu trennen.
- Liegebereiche: Für Liegewiesen und Liegeflächen errechnet sich die maximale Anzahl an Personen aus einer Liegefläche von zehn Quadratmetern pro Person. Für die Bestimmung der maximalen Personenzahl in den Bädern insgesamt sind sowohl die Wasserfläche als auch die Liegefläche heranzuziehen.
- Abstände: Wie auch in anderen Bereichen, muss während des gesamten Badebetriebes ein Abstand unter den Anwesenden von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden. Falls Räumlichkeiten, insbesondere Toiletten, die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, ist die Anzahl der Personen, die die Toiletten gleichzeitig benutzen dürfen, entsprechend zu beschränken. Kontakte außerhalb der Schwimmbecken sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt, Warteschlangen sind zu vermeiden.
- Hygiene: Das Duschen vor dem Baden ist in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in Kleinstgruppen durchzuführen. Pro 20 Quadratmeter Duschraum sind maximal drei Personen erlaubt. Auf das Föhnen der Haare soll nach Möglichkeit verzichtet werden. Es müssen ausreichend Hygienemittel zur Verfügung gestellt werden.
- Reinigung: Sitz- und Liegeflächen sowie Barfuß- und Sanitärbereiche müssen täglich gereinigt werden. Handläufe an Beckenleitern etwa sind mehrmals täglich zu reinigen.
- In der Sauna: Und bei der Benutzung von Saunen gibt es noch viele weitere Einschränkungen. Dämpfbäder, Dampfsaunen und Warmlufträume sind untersagt. Aufgüsse und das Verwedeln der Luft sind unzulässig. Sitz- oder Liegeflächen müssen vollständig durch Textilien abgedeckt sein, so dass kein Hautkontakt zu den Liegeflächen entsteht. Sitz- und Liegeflächen sind in regelmäßigen Abständen zu reinigen oder zu desinfizieren. Flächen und Gegenstände außerhalb der Saunen sind regelmäßig, mindestens aber im Abstand von drei Stunden zu reinigen oder zu desinfizieren. In Tauch- und Wasserbecken darf sich pro zehn Quadratmetern Wasserfläche nur eine Person aufhalten. Wie überall gilt ansonsten der vorgeschriebene Mindestabstand.