Als Landwirt Otmar Meister den Buchhof bei Blumberg-Fützen im Jahr 2007 zum Neuwert versicherte, hatte ihn sein gutes Gefühl getrogen. Er hatte die Versicherung im Glauben abgeschlossen, gut und vor allem seriös beraten zu werden.
BLHV-Tochter warb für Versicherung als Partner
Schließlich hatte die Agrardienst Baden GmbH, eine Tochter des Badisch Landwirtschaftlichen Hauptverbands (BLHV), in ihrem gleichnamigen Organ für Abschlüsse mit ihrer Partner-Versicherung R + V geworben. Meister war schon lange Mitglied im Bauernverband und hielt ihn für seriös. Und in der Notiz stand ausdrücklich, dass nicht immer die billigste Versicherung die Beste sei. Deshalb hatte Meister sein Anwesen mit drei Gebäuden aus den 1930er Jahren zum Neuwert versichert.
Statt Seriosität erlebte der Landwirt Pfusch
Doch statt Seriosität erlebte er Pfusch, der Grundsatz "Treu und Glauben" wurde missachtet. Der Versicherungsvertreter beriet Meister weder über den Neuwert oder den Zeitwert, und erklärte auch nicht, dass der Landwirt im Schadenfall nur dann den Neuwert erhalten würde, wenn das Gebäude dann noch mindestens 50 Prozent des Neuwerts wert sei. Meister zog vor Gericht, und erhielt mehr Geld.