Die Corona-Zahlen in Blumberg steigen. Bis Mitte voriger Woche hatte die Eichbergstadt 48 bestätigte Fälle, alle genesen. Seither kamen 16 neu bestätigte Fälle hinzu. Stand Donnerstag früh lag damit die Gesamtzahl der Corona-Fälle bei 64. Bürgermeister Markus Keller zeigt sich besorgt. Und angesichts der Tatsache, dass im Schwarzwald-Baar-Kreis die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tagen mit nun 45 pro 100.000 Einwohner die erste kritische Marke von 35 überschritten hat, haben die vier Städte der Südbaar eine neue Verordnung erlassen. Untersagt werden darin je nach Räumlichkeiten private Veranstaltungen für mehr als 50 oder mehr als 25 Personen.

Appell des Bürgermeisters

Blumbergs Bürgermeister Markus Keller appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie an alle Vereine und Gruppierungen, ihre Kontakte zu reduzieren. In dieser Situation, so machte Keller deutlich, gehe es auch nicht nur darum, etwas zu tun, wenn es nicht ausdrücklich verboten sei, etwa eine Veranstaltung durchzuführen. „Nun muss jeder selbst reflektieren, ob es geboten ist, die eine oder andere Veranstaltung durchzuführen.“ Die Stadt Blumberg habe auch den Ortsvorstehern empfohlen, die Vereine noch einmal auf die verschärfte Situation hinzuweisen und sie zu bitten, jedwede Veranstaltungen zu überdenken.

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Schließlich, so Keller, der auch Mitglied im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises ist, drohe die Gefahr, dass im Landkreis noch diese Woche auch die zweite kritische Marke von 50 überschritten werde mit der Folge weiterer, drastischer Einschränkungen.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis, so heißt es in einer Mitteilung der vier Städte, seien die Fallzahlen so stark angestiegen, dass sich die 7-Tages-Inzidenz innerhalb weniger Tage mehr als verfünffacht habe. Lag sie am Dienstag, 6. Oktober, noch bei 8,5 pro 100.000 Einwohner, stieg sie bis Dienstag, 13. Oktober, auf 28,7 und erreichte am Mittwoch gar 45,2, bei steigender Tendenz, wie Bürgermeister Markus Keller hervorhob. Die Gefahr einer Ansteckung bestehe mittlerweile nicht mehr nur durch Personen aus den Risikogebieten, vielmehr liege jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren. Häufig hätten sich größere Feiern im Familien- und Freundeskreis als Infektionsquellen entpuppt. Zudem sei eine Übertragung in Innenräumen wahrscheinlicher als im Freien.

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Das Rober Koch Institut gebe derzeit als hauptsächlichen Übertragungsweg des Virus SARS-CoV-2 die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierinfektionen seien möglich, heißt es in der Verordnung. Die Inkubationszeit des Virus beträgt laut RKI 14 Tage. Es sei nach den vorliegenden Erkenntnissen möglich, dass Personen das Virus in sich tragen und bereits ausscheiden (die Personen also infektiös sind), noch bevor erste Symptome auftreten. Bei einer unkontrollierten Ausbreitung sei in kurzer Zeit mit einer hohen Anzahl behandlungsbedürftiger Personen mit schweren und kritischen bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen zu rechnen. Es drohe daher die Gefahr, dass die Gesundheitsversorgung durch einen starken Anstieg an Patienten mit ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden.

Geeignetes Mittel

Die Reduzierung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen sei geeignet, um eine Verbreitung der Virusinfizierung und des damit möglichen Ausbruchs der Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen.

Diese Regeln gelten im Städteviereck

In Blumberg, Donaueschingen, Hüfingen und Bräunlingen gelten wegen der steigenden Coronazahlen ab sofort folgende Regeln:

  • Regel 1: Untersagt werden private Veranstaltungen in öffentlichen Räumen, in dafür angemieteten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen mit mehr als 50 Teilnehmenden. Versammlungen von Vereinen dürfen weiter stattfinden, hieß es bei der Stadt Blumberg.
  • Regel 2: Untersagt werden private Veranstaltungen in privaten Räumen wie insbesondere Wohnräume mit mehr als 25 Personen, außer, es handelt sich um verwandet Personen eines Haushalts. Von den beiden Regeln ausgenommen sind private Veranstaltungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich in gerader Linie verwandt sind,
    b. Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
  • Regel 3: Ausnahmen erteilt die Stadt Blumberg aus wichtigem Grund im Einzelfall, insbesondere wenn das öffentliche Interesse an einer Veranstaltung überwiegt.
  • Regel 4: Sofern die 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner bezogen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis überschritten wird, hat eine vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis sodann zu erlassende Allgemeinverfügung Vorrang vor der Verfügung der vier Städte Blumberg, Donaueschingen, Hüfingen und Bräunlingen.