Etwas mehr als vier Monate sind seit dem Bürgerentscheid vergangen und nun liegt der neue Pachtvertrag vor: In vielen und langen Gesprächen haben sich die Stadt und und das Windkraftkonsortium DGE Wind Baar eins, das zwischen Waldhausen und Döggingen einen Windpark mit sieben Anlagen errichten möchte, verhandelt. Um auch rechtlich absolut auf der sicheren Seite zu sein, hat sich die Stadt Unterstützung von der Freiburg Kanzlei Sterr-Kölln & Partner geholt.

Die Bürger haben sich am 7. Oktober für die Verpachtung der städtischen Flächen ausgeprochen. Nun ist der neue Pachtvertrag fertig.
Die Bürger haben sich am 7. Oktober für die Verpachtung der städtischen Flächen ausgeprochen. Nun ist der neue Pachtvertrag fertig. | Bild: Simon, Guy
  • Neuer Vertrag: In der vergangenen Woche hat der Gemeinderat nun in einer nichtöffentlichen Sitzung über den Pacht- und Kooperationsvertrag beraten und diesen auch mit großer Mehrheit beschlossen. In einer zweistündigen Sitzung wurde das gesamte Vertragswerk mit dem Gemeinderat diskutiert und zahlreiche Änderungen eingebracht. „Wir haben gemeinsam das Bestmögliche für unsere Bürgerinnen und Bürger herausgeholt und unsere Bedingungen in den Verträgen verankert“, sagt Bürgermeister Micha Bächle. Diese Aussage teilen auch die Fraktionsvorsitzenden Michael Gut, Berthold Geyer, Clemens Fahl und Lorenz Neininger. Der Gemeinderatsbeschluss im April 2018 und der Bürgerentscheid sahen vor, dass der Bürgermeister dem Gemeinderat die Verträge in einer nichtöffentlichen Sitzung vorzulegen hat. Am Verhandlungstisch hätten Bürgermeister und Gemeinderat noch zahlreiche Punkte einbringen und durchsetzen können.
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  • Öffentlich oder nichtöffentlich? Überlegungen der Verwaltungsspitze die Verträge nichtöffentlich zu beraten und dann in der nächsten Sitzung öffentlich zu beschließen, wären nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht nicht machbar gewesen. Selbst nicht, wenn die Inhalte des Vertrages nichtöffentlich gemacht worden wären. "Die Thematik muss in Gänze nichtöffentlich behandelt werden", erklärt Micha Bächle. Eine nichtöffentliche Beratung der Verträge im Detail habe auf Wunsch des Konsortiums stattgefunden. „Gerne hätte ich erst die Öffentlichkeit vor dem Vertragsabschluss über die wesentlichen Punkte informiert, dies war aber aus den genannten Gründen nicht möglich“, so der Bräunlinger Bürgermeister, der als eine seiner ersten Amtshandlungen die alten Verträge gekündigt und so erst eine Neuverhandlung ermöglicht hatte. „Wir haben uns daher entschieden, die rechtlich zulässigen Informationen nach dem Beschluss mitzuteilen, um unserer Linie von größtmöglicher Transparenz treu zu bleiben.“
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  • Und was wurde genau abgesprochen? Es wurde mit dem Konsortium nicht nur ein Pachtvertrag, der sich auf die städtischen Flächen bezieht, vereinbart, sondern auch ein zusätzlicher Kooperationsvertrag. Dieser soll alle pachtfremden Regelungen enthalten, die der Stadt aber sehr wichtig sind und die bereits vor dem Bürgerentscheid von den Ortschaftsräten und den Gemeinderäten aufgestellt worden sind. Dieser Kooperationsvertrag müsse dann auch vom Fürstenhaus unterzeichnet werden. Bei Verstößen gegen den Kooperationsvertrag habe die Stadt ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages. „Mit dieser Verbindung und dem Sonderkündigungsrecht stellen wir sicher, dass die Auflagen der Stadt zur verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Mindestabständen, der Umsetzung der Null-Schattenschlag-Forderung, der Lichtemissionen in der Nacht und der Höhenbegrenzung umgesetzt werden, sowohl auf unseren, als auch den fürstlichen Flächen“, so Bächle. Werden diese nicht eingehalten, könne die Stadt auch die Verpachtung kündigen und so wäre der Windpark nicht mehr möglich oder bestehende Anlagen müssten auch zurückgebaut werden.
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  • Neues Pachtmodell und Standorte: In den ursprünglichen Planungen zum Windpark waren vier Standorte eindeutig auf Flächen der Stadt und zwei Standorte auf fürstlichem Gebiet. Ein Standort war direkt an der Grenze, in der letzten Planung aber gerade noch auf der städtischen Seite. Es fanden daher Gespräche zwischen dem Bürgermeister, dem Fürstenhaus und dem Investor statt, inwieweit eine Änderung des Verteilungsmodus denkbar wäre, um Anlagen auf den bestmöglichen Anwohnerschutz optimieren zu können. Das Ergebnis: Das Nutzungsentgelt werde künftig nicht danach bezahlt, auf welchem Grundstück die Windkraftanlagen stehen. Stattdessen soll das gesamte Nutzungsentgelt für den Windpark entsprechend der Flächenanteile von Stadt und Fürstenhaus im ausgewiesenen Vorranggebiet Windkraft aufgeteilt werden. Damit könne das Konsortium auch Spielräume zur optimalen Positionierung der Anlagen unabhängig vom Grundstückseigentum erreichen. Dies führe vor allem in Waldhausen zu Verbesserungen für die Anwohner, da hier die neuen Standorte auf dem fürstlichen Gelände weiter von der Wohnbebauung weg rücken können. Auch ist es dadurch nicht mehr möglich, die beiden Verpächterparteien gegeneinander auszuspielen.

Windpark rückt von Waldhausen weg

  • Höher Mindestabstände: Aufgrund der Notwendigkeit die Planungen an topografische vor allem aber denkmalschutzrechtliche (Gräber) und technische (Mindestabstände aufgrund von Turbulenzen, aber auch Entfernung zu Abbruchkanten) Anforderungen anzupassen sei dem Gemeinderat eine leicht veränderte Standortkonzeption vorgelegt worden. Der Gemeinderat hat diesem mehrheitlich zugestimmt. Der Gemeinderatsbeschluss vom April des vergangenen Jahres sah vor, dass die Unterschreitung von Mindestabständen nur mit Zustimmung der Stadt möglich ist. Die neue Positionierung führe insgesamt zu größeren Abständen, je nach Standort gebe es leichte Verbesserungen oder Verschlechterungen, kein Standort soll aber näher als 925 Meter an einem Hof sein. Das war auch der geringste Abstand im vergangenen Jahr. Erhebliche Verbesserungen gebe es aber für Waldhausen. Die neue Konzeption sieht vor, dass die Entfernung zum Waldhauser Hof auf über einen Kilometer und zur Wohnbebauung in Waldhausen auf rund 1,6 Kilometer zum Neubaugebiet vergrößert wird. Mit Blick auf die nächst gelegenen Anlagen in Bittelbrunn und am südlichen Brandhof sei es dem Gemeinderat sehr wichtig gewesen, dass das Konsortium Spielräume nutzen muss, wenn diese aufgrund des Baugrunds und Denkmalschutzes möglich sein sollten.
Bild 2: Die neuen Verträge sind fertig: Der Windpark rückt von Waldhausen weg
Bild: Orlowski, Birgit
  • Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung: Bundestag und Bundesrat haben Ende 2018 das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz hat Auswirkungen auf die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen, die bislang nicht verpflichtend sind. Im Vertrag zwischen der Stadt und dem Konsortium werden diese aktuellen Gesetzesänderungen auch aufgegriffen.
  • Weitere Regelungen: Der Vertrag zwischen der Stadt und dem Konsortium soll eine Laufzeit von maximal 30 Jahren haben. Die Eingriffe in den Wald sollen möglichst minimiert werden und wenn die Anlage außer Betrieb geht, muss das Konsortium sie nicht nur auf eigene Kosten zurückbauen, sondern auch die Wiederaufforstung der gerodeten Flächen sicherstellen. Für den Fall einer Insolvenz des Betreibers müsse eine Bürgschaft in erheblicher Höhe hinterlegt werden, um einen naturverträglichen Rückbau der Windenergieanlagen gewährleisten zu können.
  • Windgutachten: Die Windmessungen sind zwar seit im Herbst abgeschlossen, das Windgutachten liege aber noch nicht vor. Das Konsortium stehe aber zu seiner Aussage, das Ergebnis zu veröffentlichen.