Was sich im Juli in der Donaueschinger Karlstraße bei Optic Meyer abgespielt hat, das wünscht sich niemand. Mit einer durchtriebenen Masche versuchen damals ein Mann und eine Frau sich zu bereichern und klauen Brillen. Sie werden jedoch bemerkt. Was folgt, ist eine handgreifliche Auseinandersetzung und eine Flucht mit dem Auto. Doch: Die Polizei kommt den Dieben zuvor und kann beide schnappen.
Aber was ist die Konsequenz für die Tat, wurden die beiden mittlerweile verurteilt? Im Brillenfachgeschäft hat man in der Sache bislang nichts mehr gehört, sagt Patrick Meyer. Im Juli gelang es den beiden Dieben, einige teure Brillen aus dem Geschäft zu entwenden: „Ich habe von der Polizei erfahren, dass sie einige Brillen und noch anderes Diebesgut sicherstellen konnten“, sagt Meyer. Allerdings habe er sie bislang noch nicht zurück, da sie offensichtlich als Beweismittel zählen.
Wie Meyer sagt, habe er die unschöne Episode verdaut: „Wir wurden im Nachgang von Kunden noch öfter darauf angesprochen, aber ich habe es verarbeitet, ja.“ Besonders in die Sache involviert sei eine Mitarbeiterin des Geschäftes gewesen, die den Dieben sogar bis ans Auto hinterherging. Jetzt warte man auf Nachricht der Behörden in der Angelegenheit.
Das sagt die Staatsanwaltschaft
Mehr dazu sagen kann Andreas Mathy von der Staatsanwaltschaft Konstanz, die sich mit dem Fall beschäftigt. Wie Mathy erklärt, soll die Sache zur Anklage vor dem Schöffengericht in Villingen-Schwenningen kommen. Dabei gehe es um räuberischen Diebstahl und Körperverletzung. Angeklagt seien ein Mann und eine Frau: „Sie sind angeklagt wegen einer gemeinschaftlichen Tat“, sagt Mathy. Der Angeklagte sei dabei „kein unbeschriebenes Blatt“ und habe „eine Menge auf dem Kerbholz.“
Und was ist dabei als Strafmaß zu erwarten? „Das Gesetz spricht von einer Freiheitsstraße nicht unter einem Jahr“, so Mathy. Da der Fall vor dem Schöffengericht verhandelt werden soll, drehe es sich um einen Rahmen von nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe: „Das hängt natürlich auch vom Prozess ab, wie lassen sich die Angeklagten ein? Geben sie es zu – oder bestreiten sie es?“