Hundehalter müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Stadt erhöht die Hundesteuer. Das hat der Gemeinderat am Dienstag, 5. November beschlossen. Ab 2025 steigen die Steuersätze für den Ersthund von aktuell 108 auf 144 Euro. Jeder weitere Hund wird mit 288 Euro zu Buche schlagen. Bisher lag der Satz bei 216 Euro. Kampfhunde, deren Rassen in der geänderten Satzung benannt sind, werden mit 900 Euro jährlich besteuert, bisher 600 Euro. Erhoben wird auch eine Zwingersteuer. Sie betrug bisher 216 Euro und steigt auf 360 Euro.
Plus von 127.000 Euro in der Stadtkasse
Die Erhöhung spült eine ordentliche Summe in die Stadtkasse. Insgesamt wird durch die neuen Steuersätze mit Erträgen in Höhe von 155.000 Euro jährlich gerechnet. Vergleichsdaten aus den Vorjahren gibt es nicht. Diesen Einnahmen stehen Ausgaben von jährlich 28.000 Euro entgegen.
Möglicherweise erzielt die Stadt auch noch mehr Einnahmen. Weil es offenbar im Stadtgebiet auch nicht angemeldete Hunde geben und da vermehrt immer wieder Probleme mit Hundehaltungen an die Verwaltung herangetragen würden, werde es in nächster Zeit zu vermehrten Kontrollen der Hundehaltungen kommen. Mit diesen Kontrollen wird ein externer Serviceanbieter beauftragt.
Befreiungsmöglichkeiten ausgeweitet
Ausgeweitet hat die Stadt die Befreiungen auf die Hundesteuer. Keine Steuer wird jetzt auch auf Hunde erhoben, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, Assistenzhunde oder Hunde, die landwirtschaftliche Anwesen bewachen. Zudem gilt die Befreiung für Jagdhunde.
Die Verwaltung schreibt in ihrer Vorlage zur Begründung: „Die Hundesteuer wird nicht nur wegen ihres finanziellen Ertrags, sondern in zulässiger Weise auch zu dem ordnungsbehördlichen Zweck der Eindämmung der Hundehaltung und der damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit (Verschmutzung von Gehwegen, Kinderspielplätzen, Parkanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen durch Hundekot, Gefährdung von Kindern, Fußgängern und Radfahrern usw.) erhoben.
Mit einem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde und gefährliche Hunde darf das Ziel verfolgt werden, die Haltung von diesen Hunden wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit einzudämmen“.
Die Kosten entstehen durch den Einsatz von Hundekotmüllbeuteln an über 40 Standorten im Stadtgebiet, dazu kommen unter anderen Kosten für Personal, Fahrzeugeinsatz, Hygienemaßnahmen, Anschaffungen und Entsorgungen.
In der Diskussion im Gemeinderat wurde die doch drastische Erhöhung in Frage gestellt. Marcus Greiner, Fraktionssprecher der CDU, wies auf den „sozialen Aspekt der Hundehaltung vor allem bei älteren Menschen“ hin, für die eine so starke Erhöhung eine Belastung sein könnte“.
Roland Erdle: eine „Profitsteuer“
Roland Erndle von der FW/FDP sieht das wie eine „Profitsteuer“ und würde eine Erhöhung um 20 Prozent für angemessener halten. Auch Nico Reith, FW/FDP, würde eine geringere Erhöhung vorschlagen. Michael Blaurock, Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen, plädierte neben der geringeren Erhöhung für der Ersthund, auch die Erhöhung für Zweithunde geringer anzusetzen. Jens Reinbolz, Fraktionssprecher der SPD, erklärte: „Wir unterstützen die vorgeschlagene geänderte Satzung.“
Die Änderungsanträge auf eine geringere Erhöhung der Steuersätze erhielten in der Abstimmung keine Mehrheiten. Letztlich wurde die Satzung der Stadt Donaueschingen über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) mit Mehrheit beschlossen. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.