Der zentrale Punkt in der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Schönenbach war der Start für eine Einbeziehungssatzung für das Gelände rund um den Rotenbauernhof. Ortsvorsteher Ralph Wehrle erläuterte diese relativ seltene Form einer Satzung: Hier wird ein meist kleines Gebiet am Rande einer geschlossenen Ortschaft, das eigentlich schon als Außenbereich zählt, offiziell zu dieser Ortschaft dazu genommen.
Ein Wunsch des Hofbesitzers
Es gelte dann als Innenbereich mit den entsprechenden Möglichkeiten für einen Bau, der im Außenbereich stark reglementiert und meist gar nicht möglich ist. Anlass war der Wunsch der Besitzer des Rotenbauernhofes, dass ein Sohn bei dem bestehenden Hofgebäude ein eigenes Einfamilienhaus mit Brennerei erstellen kann, da er ein eigenes Brennrecht besitzt.
Nach vorhergehenden Gesprächen wurde nun empfohlen, das Gebiet des Rotenbauernhofes mit einer solchen Einbeziehungssatzung offiziell beim Ortsteil Schönenbach einzubeziehen.
Keine Einschränkungen mehr für Bauvorhaben
Damit gilt das Hofgelände jetzt als Innenbereich von Schönenbach und es gelten damit die entsprechenden Bauvorschriften für den Innenbereich und nicht mehr die Einschränkungen des Außenbereichs.
Der Ortschaftsrat befürwortete den Start dieses Verfahrens für eine Einbeziehungssatzung und empfahl dem Gemeinderat das Notwendige in die Wege zu leiten.