Das Familienfreizeitbad Aquari bleibt vorerst geschlossen. Nach der neuen nun vorliegenden Corona-Verordnung des Landes gilt weiterhin für alle Schwimm- und Hallenbäder sowie Saunen mindestens noch bis 10. Mai eine Nutzungsuntersagung. Nach derzeitigen Informationen geht die Stadtverwaltung davon aus, dass das Land die Bäderschließzeit verlängert.

Weitreichende Konsquenzen für Mitarbeiter

Die weitere Badschließung hat weitreichende Konsequenzen für die Mitarbeiter des Aquari. Die Stadtverwaltung beantragt nun für sie bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit. Die Kurzarbeit soll rückwirkend ab 1. Mai für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Aquari gelten. Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag Covid im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

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Badrevision und Grundreinigung im April abgeschlossen

Die Beschäftigten im Aquari führten laut Stadtverwaltung im April noch die ansonsten nach den Sommerferien übliche Badrevision mit notwendigen Sanierungsarbeiten sowie einer Grundreinigung durch. Durch die Ausführung dieser Arbeiten sowie Resturlaubsabbau und Abbau von Überstunden sei es möglich gewesen, alle Mitarbeiter durchgängig im April noch zu beschäftigen.

Dauer der Kurzarbeit noch ungewiss

Da nun alle Revisionsarbeiten abgeschlossen seien, stellte die Stadtverwaltung Antrag auf Kurzarbeit ab 1. Mai. Die Dauer der Kurzarbeit könne noch nicht abgesehen werden. Dies hänge letztlich davon ab, wann das Land den Badebetrieb wieder ermögliche.

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Aufstockung auf 95 Prozent

Bürgermeister Michael Kollmeier sieht zur Kurzarbeit keine Alternative. „Der TV Covid gibt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch der Stadt die Möglichkeit, die Schließphase des Aquari ohne Kündigungen zu überstehen.“ Die Einkommenssituation der Bediensteten könne so weitgehend gesichert werden. Das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur werde nach der tariflichen Regelung von der Stadt als Arbeitgeberin auf 95 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens aufgestockt. „Nicht erfasst vom TV Covid und somit von der Kurzarbeit sind die geringfügig Beschäftigten, für die wir aber alternative Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden haben“, wird Kollmeier zitiert.