Hüfingen – Nein zu einem Stahlzaun: Das hat der technische Ausschuss gesagt, indem er einem Antragssteller eine Befreiung vom Bebauungsplan „Auf Hohen – Erweiterung“ verweigerte. Der Bauherr hatte bereits begonnen, den Zaun zu errichten.
Der Ausschuss begründete seine Entscheidung mit der zunehmenden Willkür, mit welcher mache Eigentümer geltende Vorschriften umgehen. Im konkreten Fall war der Stahlzaun auf einer Länge von 35 Metern mit einer Höhe von zwei Metern geplant. Zulässig ist laut Bebauungsplan eine Höhe von einem Meter, damit ein offener Übergang von Grünbereichen in die Bauplätze ermöglicht wird. Der Eigentümer begründete seinen Wunsch nach einer Befreiung mit der Lärmbelästigung durch einen benachbarten Spielplatz und einen ungenügenden Lärmschutzwall an der Bundesstraße.
In der jüngeren Vergangenheit hatte der Ausschuss derartige Vorhaben abgelehnt. Darauf verwies Martin Schöndienst (CDU), deshalb lehne seine Fraktion den Antrag ab. Unabhängig davon schlug er vor, die Vorgaben im 25 Jahre alten Bebauungsplan hinsichtlich ihrer Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. „Wir sind gegen nachträgliche Legalisierungen. Geltende Regelungen sollten eingehalten werden“, stellte SPD-Fraktionssprecherin Kerstin Skodell klar. Sie beschrieb ein Baugebiet auch als ein Spiegelbild der Gesellschaft, das nicht in meterhohen Zäunen verlaufen sollte. „Wir sollten restriktiv sein, denn die Möglichkeit zur Bildung einer Gemeinschaft ist bei derartigen Einzäunungen nur schwer möglich“. „Wir sind als Freies Forum in unseren Entscheidungen in der Regel sehr liberal“, ergänzte Fraktionsvorsitzender Michael Steinemann, dass das geltende Recht nicht von jedem nach Gutdünken gehandhabt werden sollte. „Was gestehen wir denen zu, die sich daranhalten?“ Die ablehnende Haltung gegenüber der Befreiung führte Steinemann auf den Kaufvertrag zurück, der klar definiert, was erlaubt ist. Da sich jeder zweite bis dritte Käufer nicht an die Vorschriften halte, schlug Steinemann dem Technischen Ausschuss einen Vor-Ort-Termin vor. „Wir können nur appellieren, dass sich die Käufer an den Bebauungsplan halten. Die Verantwortung einer Ablehnung liegt beim Landratsamt,“ empfahl Peter Albert (LBU), in Zukunft getreu der Devise „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ vorzugehen, um derartige Entwicklungen zu vermeiden. Egon Bäurer (CDU) wunderte sich über die „Nachlässigkeiten der Baurechtsbehörde im Landratsamt.“ Mete Ünal (SPD) ergänzte, dass bereits im Bebauungsplan „Altes Krankenhaus“ eine Einzäunung mit einer lebendigen Bepflanzung vorgegeben war. „Auf Hohen wird das Recht und Gesetz mit Füßen getreten“, sagte sie.
Mit und ohne Antrag oder Ablehnung entstünden immer mehr Zäune in unerlaubter Höhe. „Es gibt offensichtlich mehrere Baugrundstücke mit ähnlichen Problemen“, merkte Bürgermeister Patrick Haas an und will hierzu das Landratsamt zu kontaktieren. „Wir sind uns bezüglich einer Ablehnung einig“, bemerkte Reinhard Isak (SPD). „Ich störe mich vor allem an der Lärmschutzargumentation als Grund für den Bau von meterhohen Zaunanlagen.“ Seiner Meinung nach müsste diese Argumentation nicht aufkommen, wenn das Regierungspräsidium in finanzielle Vorleistung gehe und die Lärmschutzwand saniere. „Der Rechtsstreit zwischen dem Landratsamt und einem Kläger wird auf dem Rücken der dort lebenden Bevölkerung ausgetragen.“ Bürgermeister Haas begrüßte, dass der technische Ausschuss mit seinem Beschluss dem Vorschlag der Verwaltung folgte.