Die Benutzungsentgelte in den kommunalen Kindergärten werden sich zum neuen Kindergartenjahr 2021/2022 um 2,9 Prozent erhöhen. Wie Hauptamtsleiter Florian Kienzler in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Bildung, Jugend und Soziales erläuterte, orientiere sich die Gemeinde an den Vorschlägen der Kommunalen Spitzenverbände. Der Ausschuss stimmte der Erhöhung zu.

Seit über zehn Jahre werde das „Württembergische Modell“ als Berechnungsschema angewendet. Außerdem habe der Ausschuss im Mai 2009 beschlossen, die neu ermittelten Gebühren um drei Euro zu erhöhen, um das hohe Gesamtdefizit bei der Kinderbetreuung abzufedern, schilderte Kienzler.

Demzufolge beträgt das monatliche Benutzungsentgelt im Regelkindergarten für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 125 Euro (vorher 122 Euro), bei zwei Kindern 98 Euro (95 Euro), bei drei Kindern 66 Euro (64 Euro), bei vier und mehr Kindern 24 Euro (23 Euro) je Kind. In der Krippe steigen die Gebühren analog vorheriger Reihenfolge auf 362 Euro (bisher 352 Euro), 269 Euro (261 Euro), 182 Euro (177 Euro) und 72 Euro (70 Euro).

Bei verlängerten Öffnungszeiten ändern sich die Beiträge entsprechend, ebenso wenn ein Mittagessen in Anspruch genommen wird.

Des Weiteren lag dem Ausschuss die Abrechnung der Betriebskosten der Betreuungseinrichtungen „Arche“ (Königsfeld), „Schwalbennest“ (Weiler) und Naturkindergarten „Zauberwald“ für das Jahr 2020 vor, die einstimmig anerkannt wurden. Bei der Arche muss die Kommune insgesamt 33 846 Euro an die Brüdergemeine nachzahlen.

Eine Erstattung erhält die Gemeinde beim Kindergarten Weiler (12 300 Euro) und beim Zauberwald (604 Euro).