Ein betrunkener Autofahrer hat am Sonntag, 13. August, gegen 11.15 Uhr auf der Landesstraße 429 zwischen Schura und Trossingen einen Unfall mit mehreren tausend Euro Blechschaden gebaut. Das meldet die Polizei.

Der 52-Jährige sei mit einem Citroen Berlingo auf der Landesstraße L 429 von Schura in Richtung Trossingen gefahren. In einer Rechtskurve sei der Mann zu weit nach rechts geraten, auf dem Grünstreifen entlang gefahren, ehe er seinen Wagen übersteuert habe. Das Auto kam laut Polizei links von der Straße ab, überschlug sich an der Böschung und blieb dem Dach liegen.

„Der 52-jährige Fahrer verletzte sich bei dem Unfall leicht. Ein Rettungswagen brachte den Verletzten in eine Klinik“, so die Polizei weiter.

Kein Führerschein mehr

Ein Alkoholtest hatte bei dem Mann zuvor einen Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille ergeben. „Außerdem stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist“, so die Polizei weiter. Am Citroen war ein Sachschaden von 5000 Euro zu verbuchen. Das Auto musste abgeschleppt werden.

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Doch damit konnten die Polizisten den Fall noch nicht abschließen. „Während der Unfallaufnahme fuhr die 35-jährige Partnerin des Citroen-Fahrers mit einem Fahrrad auf dem Radweg entlang der L429 an die Unfallstelle“, wird weiter berichtet.

Die Beamten sprachen mit der Frau, bemerkten auch bei ihr Alkoholgeruch. Ein Test mit einem Ergebnis von beinahe 2,5 Promille habe den Verdacht bestätigt. Die 35-jährige Radfahrerin musste die Beamten zu einer Blutentnahme in ein Krankenhaus begleiten.

Promillegrenze auch für Radfahrer

Denn auch für Radfahrer gibt es eine Promillegrenze, so der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC): „1,6 Promille Blutalkohol-Konzentration (BAK) ist die Grenze für die ,absolute‘ Fahruntüchtigkeit im Radverkehr. Radfahrende, die diese BAK erreicht haben, werden wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft“, so der ADFC auf seiner Seite.

Der 52-Jährige und die 35-Jährige müssen sich nun wegen der begangenen Trunkenheitsfahrten verantworten.