Löffingen – Schwarzangeln ist für den Löffinger Anglerverein nicht nur ärgerlich, sondern hat auch schwerwiegende Folgen. Da immer mehr Schwarzangler angetroffen werden, wendet sich der Vorsitzende, Jonas Schlenker, an die Öffentlichkeit, um über dieses Vergehen aufzuklären. Das Fischen ohne gültige Erlaubnis verletze nicht nur die Fischereigesetze, sondern sei auch eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt und die Fischbestände.

Trotz der scheinbar harmlosen Natur dieser Aktivität beeinträchtige das illegale Fischen das natürliche Ökosystem erheblich. „Ohne regulierende Maßnahmen wie Fangquoten und Schonzeiten kann Schwarzangeln zu einer Überfischung führen“, erklärt Jonas Schlenker. „Und Überfischung gefährdet die Bestände bedrohter Arten und stört das ökologische Gleichgewicht in unseren Gewässern. Fische, die sich während der Laichzeit ungestört vermehren sollten, werden gestört oder sogar gefangen“, so der Vorsitzende des Löffinger Anglervereins.

Wutach und Kiesgrube betroffen

Sowohl an der Wutach als auch an der Kiesgrube wurden Fälle von Schwarzangeln festgestellt. Beide Gewässer werden vom Löffinger Anglerverein bewirtschaftet. Gerade an der fischreichen Wutach können Gast-Angelkarten erworben werden, sodass auch die Hobbyangler dem Angelsport ganz legal nachgehen können. Seit einigen Jahren bewirtschaftet der Anglerverein Löffingen einen Baggersee in der Kiesgrube Löffingen. Für das Gewässer wurde in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium ein Hegeplan ausgearbeitet. Dieser stellt den Rahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung und die Grundlage, auf der die Vereinsmitglieder ihrem Hobby nachgehen, dar. Dabei steht die Hege und Pflege des Gewässers mit seinen Naturschutzzielen im Vordergrund.

Aufgrund der gestiegenen Präsenz der örtlichen Angler wurden in jüngster Zeit immer wieder Schwarzangler angetroffen. Das illegale Angeln wurde in allen Fällen zur Anzeige gebracht. Die Angezeigten müssen nun mit Post von der Staatsanwaltschaft rechnen. Wer beim Schwarzangeln erwischt wird, muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. In vielen Bundesländern wird das Schwarzangeln als Straftat behandelt. Die Strafen können von hohen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Forderungen seitens der Fischereirechtsinhaber, die durch das illegale Fischen geschädigt wurden. Einen Angelschein zu erwerben, ist dagegen sehr günstig.