Zunehmend hätten Bürger und Vertreter von Vereinen und Institutionen den „Schwarzen Peter für Entscheidungen zum Umgang mit der aktuellen Situation versucht, der Ortspolizeibehörde zuzuschieben“, berichtet Bürgermeister Fluck. Deshalb habe er sich entschieden, für die Gemeinde eine klare Handreiche zu veröffentlichen. Diese zeigt auf, welche Vorgaben es seitens der Verwaltung gibt, wie Hygienestandards gewahrt werden sollen und welche Entscheidungskriterien es für Veranstaltungen gibt.
Risikopotential muss Veranstalter beurteilen
Unabdingbar sei das Verbot von Großveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern, so Fluck. Darüber hinaus habe der Gemeindetag einstimmig empfohlen, zu prüfen, ob öffentliche Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern tatsächlich durchgeführt, verschoben oder abgesagt werden sollen. Sind keine konkreten Besucherzahlen vorgegeben, habe der Veranstalter das Risikopotential selbst zu beurteilen.
Café Zeitlos und Internetcafé
Die Gemeinde selber sagt Veranstaltungen der Generationenhilfe wie das Begegnungscafé Zeitlos zunächst bis zum 24. April ab. Auch das Senioreninternetcafé der Generationenbrücke bleibt vorerst geschlossen. Danach wird anhand der Sachlage eine weitere Entscheidung getroffen. Das sei zum Schutz älterer Teilnehmer oder Menschen mit Risikopotential notwendig, so Fluck. Inwiefern die Aktivierungsangebote stattfinden, werde im Einzelfall veröffentlicht.
Einkaufsfahrten
Weiter angeboten wird montags und donnerstags der Bürgerbus für Einkaufsfahrten. Allerdings stehen weniger Plätze als sonst zur Verfügung. Maximal drei Teilnehmer werden mitgenommen. Plätze können im Rathaus bei Sabiene Müller reserviert werden. „Die Nutzer des Busses müssen ja auch in den kommenden Wochen zum Einkaufen kommen“, so Fluck.
Öffentliche Gebäude
Alle öffentlichen Gebäude sind weiter zugänglich. Sie werden mit Desinfektionsmitteln ausgestattet. Besucher, Mitarbeiter, Lehrkräfte und Schüler werden gebeten, „für ein hygienisch verantwortliches Verhalten Sorge zu tragen“, so Fluck. Leere Spender seien umgehend zu melden.
Vereine
„Für die anstehenden Hauptversammlungen, den Trainings- und Spielbetrieb, Probenbesuche und sonstige Veranstaltungen tragen die Vorstände der Vereine die Verantwortung zur Durchführung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage wird keine Veranlassung gesehen, Veranstaltungen und Versammlungen generell abzusagen“, erläutert Fluck. Allerdings seien Teilnehmerlisten zu führen, so dass gegebenenfalls Infektionsketten nachvollzogen werden können. Vor einer Veranstaltung sei darauf hinzuweisen, dass Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung nicht teilnehmen sollten. Desinfektionsspender sollten aufgestellt und Merkblätter ausgelegt werden.