Mönchweiler – 162 Jahre ist es her, dass in einem evangelischen Kindergarten in Mönchweiler erstmals Kinder betreut wurden. Im September nimmt das neue Kinderhaus der Gemeinde Mönchweiler seinen Betrieb auf. In ihm werden der evangelische und der kommunale Kindergarten zusammen gelegt. Der evangelische Kindergarten wird damit endgültig der Geschichte angehören.
- Gründung: Während dieser Jahre seit der Gründung 1854 erlebte der Kindergarten eine wechselvolle und nicht immer einfache Zeit. Nach pfarramtlichen Aufzeichnungen wurde am 17. September 1854 durch die Opferwilligkeit von Mönchweiler Bürgern eine Kleinkinderschule eingeweiht. Schwester und Kleinkinderlehrerin Maria Bossert aus Öfingen betreute die Kleinkinder damals zunächst im einstigen Salzjörglehof, dem Hof des ehemaligen Bürgermeisters Georg Lehmann.
- Kinderbewahranstalt: Damit gehörte Mönchweiler zu den ersten Gemeinden, deren Kinder in einer solchen Einrichtung betreut wurden. Ein Jahr später wurde die Kinderschule im Schmidtschen Schulhaus, dem ehemaligen Schuhgeschäft Müller in der Hindenburgstraße, untergebracht. Das Großherzogliche Bezirksamt hatte die Genehmigung zur Errichtung einer Kinderbewahranstalt erteilt.
- Schule geht vor: Doch bereits 1873 wurde diese Einrichtung vorerst wieder geschlossen.
- Kinderschule: Als am 16. Juli 1897 in Mönchweiler 22 Häuser einem großen Brand zum Opfer fielen, darunter auch der neben dem Rathaus befindliche Staigerhof, erwarb Josemartisbauer Georg Fleig den Brandplatz und errichtete 1898 neben dem Rathaus ein zweistöckiges Haus, in dem er im Juli 1900 die Kinderschule einbaute und neu eröffnete. Schwierige Zeiten folgten schon bald. Bis zum Jahr 1914 wurden bis zu 90 Kinder betreut. Infolge des Ersten Weltkrieges sank die Zahl allerdings um die Hälfte. 1925 jedoch waren es wieder 72 Kinder.
- Nazizeit: Auch während der Zeit des Zweiten Weltkrieges gab es immer wieder Probleme. Im Juni 1937 wurde ein Bauantrag beim Bürgermeisteramt eingereicht, der nach Meinung des damals für die Kinderschule kämpfenden Pfarrer Heinrich Lotz absichtlich verschleppt worden war. Während im neu eingerichteten Kindergarten der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) im Rathaus nur neun bis zwölf Kinder betreut wurden, hatten die beiden evangelischen Kindergärtnerinnen im wieder gewonnenen Behelfskindergarten von Georg Fleig rund 60 Kinder zu versorgen. Dieser wurde von der NSDAP allerdings so unter Druck gesetzt, dass er die Kündigung aussprechen musste.
- Neubau: Der Bau eines neuen nationalsozialistischen Kindergartens wurde genehmigt, 1938 mit dem Bau begonnen.
- Gemeindekindergarten: Als die Bevölkerungszahl in den 60er Jahren von 1700 auf 2800 Einwohner anstieg, reichte der bestehende Kindergarten nicht mehr aus, sodass 1972 mit dem Bau des Gemeindekindergartens in der Goethestraße begonnen wurde. Eine umfangreiche Renovierung des evangelischen Kindergartens fand 1992 statt. Kleinere Arbeiten folgten in späteren Jahren.
- Kinderhaus: In den Jahren 2008 und 2009 wurde immer deutlicher, dass nur der Neubau eines gemeinsamen Kinderhauses die Kinderbetreuung in Mönchweiler entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten kann. Nachdem die Trägerschaft Ende 2009 geklärt war, wurde 2013 ein Architektenwettbewerb zum Bau des Kinderhauses ausgeschrieben. Baubeginn war schließlich im vergangenen Jahr.
Der Weg zum Kinderhaus unter kommunaler Trägerschaft war weit
Viele Aspekte gab es im Vorfeld zu bedenken und zu regeln:
Kindergartengesetz: Die neue Gesetzgebung des Kindergartengesetzes im Jahr 2003 regelte die Zuschüsse der Kommune für den evangelischen Kindergarten neu. In Mönchweiler wurde eine gemischte Trägerschaft des evangelischen Kindergartens angedacht, der Oberkirchenrat lehnte diese jedoch grundsätzlich ab.
Kooperation: Hieraus entstand ein Vertrag, nach dem die politische Gemeinde ab dem Jahr 2004 87 Prozent der Betriebsausgaben des evangelischen Kindergartens bezahlte. Inhaltlich bedeutete dieser Vertrag auch die Mitsprache in Personalfragen sowie regelmäßige Kooperationssitzungen der Kindergärten und der Verwaltung.
Grundsatzentscheidung: Im Laufe der Jahre wurde immer deutlicher, dass beide Kindergärten Mönchweilers sanierungsbedürftig sind und zur Umsetzung der neuen Regelungen des Sozialgesetzbuches auch erweitert werden müssten. Politische und kirchliche Gemeinde trafen deshalb im Jahr 2008 die weitreichende Entscheidung, ein gemeinsames Kinderhaus zu bauen.
Trägerschaft: In vielen Arbeitssitzungen besprachen die beiden Träger, teils mit Hilfe eines externen Moderators, die Möglichkeiten. Einzig bezüglich der Trägerschaft herrschte schließlich keine Einigkeit. Gesetzlich wäre eine Trägerschaft durch die Kirche möglich, die Kirchengemeinde müsste jedoch das Kindergartengebäude an die politische Gemeinde übertragen. Im Gegenzug zur Finanzierung des Kinderhauses durch die politische Gemeinde und die Übernahme von 93 Prozent der Betriebskosten, beanspruchte die Kommune weitreichendes Mitspracherecht, beispielsweise beim Personal und bei Investitionen.
Verzicht der Kirchengemeinde: Damit hätte die Kirchengemeinde nicht die gewünschte größtmögliche Eigenständigkeit bei der Führung des Betriebes gehabt. Sie verzichtete deshalb Ende 2009 letztlich auf die Trägerschaft. Außerdem konnte so das Gebäude in der Vogt-Flaig-Straße im Eigentum der Kirche bleiben.
Bildungsinsel Religion: Die der Kirchengemeinde so wichtige Vermittlung christlicher Werte an die Kinder wird im Kinderhaus durch eine so genannte Bildungsinsel Religion erfolgen, in der alle drei in Mönchweiler vertretenen Konfessionen zusammen arbeiten.