Schönwald – Schön war es und schnell ging‘s ebenso mit dem Bauen, als das Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ eingeführt wurde. Diesem Verfahren machte das Bundesverwaltungsgericht im Juli ein Ende – es sei nicht EU-konform. Geklagt hatte der BUND Baden-Württemberg.
Hintergrund der Klage: Das beschleunigte Verfahren ermögliche es den Kommunen, ökologisch wertvolle Flächen am Siedlungsrand, wie beispielsweise Streuobstwiesen, in einem beschleunigten Verfahren ohne jede Umweltprüfung zu bebauen. Das betraf dann auch die Gemeinde Schönwald mit der Erweiterung des Baugebiets Sommerberg. Aufstellungsbeschluss und Beschluss der Offenlage im Dezember 2021, Offenlage bis April 2022 und schließlich Satzungsbeschluss am 26. Juli 2022 – damit war es eigentlich abgeschlossen. So dachten es jedenfalls Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat. Zwar hatte die Gemeinde zusammen mit dem Büro Faktorgrün durchaus eine umweltrechtliche Prüfung durchgeführt, doch eben nach Paragraf 13b. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fiel damals neun Tage vor Ende der Jahresfrist, mithin wurde der Schönwälder Bebauungsplan innerhalb der Frist gerügt.
Stadtplaner Hans Welsner von Fahle Stadtplanung (FSP) konnte im Gemeinderat dennoch ein klein wenig Entwarnung geben – man müsse das Verfahren nicht komplett neu durchführen, vielmehr helfe da ein „heilendes Verfahren“ mit erneutem Beschluss der Offenlage. Damit könne man praktisch in die zweite Phase des zweistufigen Verfahrens einsteigen. Das einzige Problem sei ein unnötiger Verwaltungsaufwand. Diesem Umstand trug man nun in jüngster Sitzung Rechnung.
Erneut war Welsner anwesend, um noch einmal alle Belange für das Baugebiet darzulegen. Danach billigte der Gemeinderat erneut den Bebauungsplan. Im Anschluss wurde über die erneute Offenlage beschlossen – zunächst vom 23. Oktober bis 13. November die Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange und dann vom 4. bis 19. November die Einbeziehung der Bürger. Der Satzungsbeschluss soll am 3. Dezember erfolgen. Anschließend erfolgt die Berichtigung des Flächennutzungsplans.
Ärger über Bürokratie
Auf Nachfrage von Hans-Peter Schwer (BLS) bestätigten Bürgermeister Christian Wörpel und Welsner, dass durch die erneute Offenlage und den Einstieg in das zweistufige Verfahren wieder Kosten im niedrigen fünfstelligen Bereich auf die Gemeinde zukommen. Johannes Göppert (BLS) fand es im Nachhinein gut, dass man schon früh die Umweltprüfung eingebaut habe. Er ärgerte sich allerdings über die Bürokratie in Deutschland.