Schönwald – Kein gültiger Bebauungsplan ohne Änderung des Flächennutzungsplans: Nachdem der Gemeinderat bereits im November 2023 den Bebauungsplan Waldcamp in die Wege geleitet hat, folgt nun der Flächennutzungsplan (FNP) im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbands Raumschaft Triberg (GVV). Mit der 16. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, zum einen für den Bebauungsplan Waldcamp, zum anderen aber auch für den Bebauungsplan Hölltal die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Aus dem Flächennutzungsplan könnten dann die beiden Bebauungspläne entwickelt werden.
Für den Änderungsbereich Hölltal sind im aktuellen Flächennutzungsplan vorwiegend Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen, das bereits vorhandene Betriebsgelände eines Baggerbetriebs und des Wertstoffhofs der Gemeinde sind nicht dargestellt. Im Bereich des Betriebsgeländes stellt der Flächennutzungsplan derzeit mehrere Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Camping dar. Im Rahmen der Plan-Änderung soll nun die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, eine bereits aufgebaute, aber noch nicht betriebsbereite Solarthermieanlage mit Wärmepufferspeicher zu errichten, weshalb eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Solarenergie dargestellt sei.
In Hinblick auf den Baggerbetrieb sollen zugleich Entwicklungsspielräume aufgezeigt, ebenso aber auch Entwicklungsgrenzen gesetzt werden. Gleichzeitig soll die planungsrechtliche Sicherung des Wertstoffhofs gewährleistet werden. Daher wird das Areal des Baggerbetriebs als Gewerbefläche und der Wertstoffhof als Sonderbaufläche „Recycling“ ausgewiesen. Die drei Sonderbauflächen „Camping“ werden – entsprechend der tatsächlichen Nutzung – als landwirtschaftliche Flächen dargestellt.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt laut Hauptamtsleiter Andreas Herdner in zwei Stufen mit Umwelt- und Eingriffs- sowie Ausgleichsbilanzierung. Der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) werde als Beschlussvorschlag empfohlen, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen und die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen entsprechend der Beschlussvorschlage zu beschließen. Zugleich empfehle man die Billigung der 16. punktuellen Änderung und den Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Clemens Herrmann, CDU, sprach die Bepflanzung am Randstreifen der B 500 bei der Solarthermieanlage an. Das sei nicht Bestandteil des Flächennutzungsplans, erfuhr er. Wie es denn nun weitergehe, wollte Hans-Peter Schwer, SPD, wissen. Wenn der Änderungsantrag durch den GVV gegangen sei, gehe es in „die zweite Runde“, wobei da behördlicherseits nicht mehr allzu viel zu erwarten sei, da die bisherigen Einwände bereits behandelt worden seien. Der Schönwälder Gemeinderat stellte sich ohne Gegenstimme bei einer Befangenheit hinter die genannten Beschlussvorschläge.