Schönwald – Im Sommer 2020 trat die Außenbereichssatzung „Escheck“ in Schönwald in Kraft – aufgrund dieser Satzung ist das Bestehen von fünf Wohngebäuden einschließlich der zugehörigen Neben- und Wirtschaftsgebäude „Bei der Escheck“ gesichert, obwohl keinerlei Privilegierung vorlag. Dann habe einer der Grundstückseigentümer angefragt, ob es möglich sei, im Bereich zwischen den beiden Häusern Escheckstraße 10a und 12 ein weiteres Wohngebäude zu errichten, hieß es nun im Gemeinderat, der sich mit der Entwicklung des Gebiets nun ein weiteres Mal befasst.
Da der Bereich der Außenbereichssatzung sehr eng gefasst ist, wäre der Bau eines weiteren Gebäudes normalerweise nicht möglich gewesen. Jedoch habe die Baurechtsbehörde signalisiert, dass man die Außenbereichssatzung „maßvoll erweitern“ könne – dabei geht es um etwa 642 Quadratmeter. Im Gegenzug soll das Gebäude 10a teilweise zurückgebaut werden. Die Kosten für die Änderung der Außenbereichssatzung würden durch den Planungsbegünstigten übernommen, also den Bauherren, hieß es im Gemeinderat.
Bereits im Mai erfolgte die Offenlage der überarbeiteten Satzung. Bis zur Schließung der Offenlage Mitte Juni lagen nur allgemeine Anregungen vor, die Entwässerung, Brandschutz und Müllentsorgung betrafen – nicht aber das Bauvorhaben direkt.
Nun legte die Verwaltung dem Gemeinderat in jüngster Sitzung die Satzung erneut vor. Das Gremium wägte die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und beschloss über die im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Beschlussvorschläge. Der Rat beschloss die erste Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung „Escheck“ als neue Satzung. Somit kann ein Bauantrag folgen – und der geplante Neubau ist damit einen Schritt weiter.